JUR-Life 02/2024

Die schönen Schmuckstücke

Nico S. hat von seiner Oma einige sehr wertvolle Schmuckstücke geerbt. Der Gesamtwert beläuft sich auf unglaubliche 180.000,- €. Die eigene Aufbewahrung der Stücke ist Nico S. zu unsicher. Er mietet sich daher ein Schließfach bei der Firma Schließ & Gut AG.

Er fertigt ein Bestandsverzeichnis mit den wichtigsten Angaben zur Identifizierung an. Außerdem macht er Fotos und sogar ein Video von den Sachen im Schließfach. Er ist sich 100 % sicher, dass die Wertgegenstände in dem Schließfach sicher sind.

Einige Monate später erhält er eine Benachrichtigung, dass bei einem Einbruch alle Schließfächer geleert und der gesamte Raum in Brand gesetzt wurde! Nico S. kann es nicht fassen. Alle Schmuckstücke seiner Oma sind weg! Erst jetzt erinnert er sich an einen Zeitungsartikel über einen spektakulären Raub – er hat diesen aber nicht in Verbindung mit seinem Schließfach gebracht. Die Polizei ermittelt zwar mit Hochdruck, hat aber noch keine brauchbaren Spuren finden können. Nico S. muss sich erst einmal setzen. 180.000,- € einfach weg.

Der Mitarbeiter der Schließfachvermietungsfirma bedauert den Vorfall sehr. Er weist aber darauf hin, dass Nico S. über sie eine Versicherung habe und die Ansprüche dort geltend machen muss. Das sei eine Versicherung für fremde Rechnung und Nico S. die versicherte Person. Daher könne er seine Ansprüche im eigenen Namen geltend machen. Nico S. nimmt sich vor, schnell alles bei der genannten Versicherung zu melden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ruft er aber vorher noch bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an. Er will sich eine Einschätzung einholen, wie er am besten vorgeht. Auch der Experte der KS/AUXILIA rät, die Ansprüche umgehend bei der anderen Versicherung geltend zu machen. Er soll alle Beweismittel, wie Bestandsverzeichnis, Stehlgutliste, Fotos und Video mitsenden. Nico S. macht alles wie aufgetragen. Dennoch reagiert die Versicherung auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht. Erst nachdem Nico S. eine Frist setzt und die Einschaltung eines Anwaltes androht, schreibt die Versicherung zurück. Allerdings seien die Nachweise nicht ausreichend und sie könnten daher nicht zahlen.

Nico S. beauftragt einen von der KS/AUXILIA empfohlenen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Dieser verfasst ein offizielles Schreiben an die Versicherung und legt noch einmal alle Beweismittel bei. Zusätzlich weist er darauf hin, dass er Klage einreichen wird, sofern in drei Wochen keine Zahlung erfolgt ist.

Die Gegenseite zweifelt den Wert der Gegenstände stark an und ist auch weiterhin nicht zu einer Zahlung bereit.

Der Rechtsanwalt erhebt Klage. Im Prozess wird ein Gutachter zur Einschätzung des Wertes anhand der Fotos beauftragt. Dieser kommt zwar nicht ganz auf die geforderte Summe, aber immerhin auf 150.000,- €. Der Klage wird daher in dieser Höhe stattgegeben.

Von den Gerichts- und Gutachterkosten in Höhe von insgesamt fast 20.000,- € muss die Gegenseite mehr als 16.000,- € tragen. Die auf Nico S. entfallenden restlichen Kosten über 4.000,- € übernimmt die KS/AUXILIA für ihn.

Nico S. ist sehr erleichtert. Er hat zwar den schönen und an die Oma erinnernden Schmuck nicht mehr, zumindest aber eine wertvolle Entschädigung erhalten. Ob er den Gang vor Gericht ohne Rechtsschutzversicherung angetreten hätte, bezweifelt er. Die Kostensicherheit spielt schon eine große Rolle.

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