Der Spezial-Straf-Rechtsschutz greift immer dann, wenn der normale Straf-Rechtsschutz nicht ausreicht - er sollte daher bei Ihren Kunden nicht fehlen:
- Vorwurf auch von Verbrechen mitversichert
- Weltweit im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Bereich
- europaweit im geschäftlichen Bereich
- Günstiger Preis

Spezial-Straf-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für alle Privatkunden. Sie erhalten einen Versicherungsschutz dessen Leistungen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutz hinausgehen.
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten
Notwendigkeit und Vorteile
Notwendigkeit
- Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus – Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen
- Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermittlungsverfahren
- Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
- private und berufliche Existenz durch laufende Ermittlungsverfahren bedroht
Vorteile
- Unterstützung mit dem Ziel einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung des Strafverfahrens
- Finanzielle Mittel um:
- spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
- den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
- gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind
Leistungsarten
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Zeugenbeistand
- Beistand im Verwaltungsrecht
Personenkreis
Zum versicherten Personenkreis zählen
(entsprechend der u.g. Familiendefinition):
- Versicherungsnehmer
- Ehe- oder Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder
- Enkelkinder
- Eltern und Großeltern
Familiendefinition
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
- minderjährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
- unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
- im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Die Eltern und Großeltern bleiben mitversichert, wenn sie im direkten Übergang aus dem Haushalt des Kunden in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dies gilt auch für teilstationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen.
Bedingungen
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB/2026) für Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten Lebensraum, Stand 01.01.2026
Schadenfälle
Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir
für Sie in ganz Deutschland erreichbar.
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.