JUR-Life 11/2019

Abgemahnt − auch im Internet gibt es Regeln!

Anita C. ist mit ihren beiden pubertierenden Kindern als alleinerziehende, berufstätige Mutter gut beschäftigt. Ihre Kinder kommen täglich auf neue, spontane und unerwartete Ideen. Doch ein Schreiben von einem Anwalt gab es bisher noch nicht! Anita C. oder eines ihrer beiden Kinder soll eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Es geht um das Album des Rappers XX. 2.600,- € Schadenersatz und 500,- € Anwaltskosten soll Frau C. wegen illegalen Filesharings zahlen. Und zusätzlich soll sie auch noch eine Unterlassungserklärung mit Androhung einer hohen Vertragsstrafe abgeben. Was haben ihre Kids da nur angestellt!

Sie spricht ein ernstes Wörtchen mit ihrem Ältesten. Dieser gibt nach langen Diskussionen zu, dass er sich von einer Plattform das Album runtergeladen hat. Anita C braucht juristische Hilfe. Um sich von einem unabhängigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, ruft sie die Webseite der KS/AUXILIA auf, ihrer Rechtsschutzversicherung. Im bereitgestellten Formular zur Online-Beratung schildert sie kurz ihren Fall, lädt die relevanten Unterlagen hoch und sendet das Formular mit einem Klick ab. Schon am nächsten Tag erhält sie per E-Mail Antwort.

Ein von der KS/AUXILIA beauftragter Fachanwalt hat sich den Vorgang näher angeschaut. Von ihm erhält Anita C. verschiedene Tipps wie sie sich verhalten und darauf antworten soll. Auch kreidet der Anwalt die viel zu hohen Anwaltskosten der Gegenseite an, welche doch gesetzlich begrenzt sind. Anita C. schickt danach ein entsprechendes Schreiben an den gegnerischen Anwalt. Die hohen Abmahnkosten konnte sie soweit glücklicherweise vermeiden. Sie muss aber eine strafbewährte Unterlassungserklärung an den Urheber abgeben.

Im Nachgang spricht Antia C. nochmal mit ihren beiden Kindern und verbietet künftig ausdrücklich die Nutzung von Stream- und Tauschbörsen. Die Drei halten es auch schriftlich in einem „Regelwerk zur Internetnutzung“ fest – denn schließlich hat Anita C. eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben müssen, nach der ihr im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe droht. Die Kosten für die Online-Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt hat die KS/AUXILIA für Anita C. übernommen.

Hintergrund

Der Fall ist über die Leistungsart Internet-Rechtsschutz mit einem Höchstbetrag in allen Produkten des Tarifs 2016 enthalten, die auch den Privat-Bereich beinhalten. Die in diesem Fall genutzte  Online-Beratung ist ein Bestandteil aus unserem PremiumService. Für den Service entstehen für unsere Kunden keine Kosten, sofern es sich um einen versicherten Rechtsschutzfall handelt.