Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen ist die optimale Ergänzung für Geschäftskunden:

  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis

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Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen ist die optimale Ergänzung für Geschäftskunden. Sie erhalten einen Rechtsschutz mit umfassenden Leistungen zu einem besonders günstigen Preis. 

  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Was ist der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen?

Versichert ist

  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die
  • in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen;
  • sich auf den Kauf, Leasing, Wartung- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst genutzten 
    • Werkzeugen,
    • nicht zulassungspflichtigen Maschinen (auch Produktionsmaschinen), 
    • Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu gehörigen Software beziehen;
  • den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben:
    • ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen,
    • Werbedienstleistungen,
    • ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
    • Catering,
    • Messe- und Eventmanagement,
    • Raumpflege- und Gebäudereinigungsdienste,
    • Grundstücks- und Gartenpflegedienste,
    • Wach- und Schließdienste,
    • Hausmeisterdienste.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen stehen (z.B. Maschinen- oder Inhaltsversicherung). Einen umfangreicheren Versicherungsschutz für die gesamten Betriebsversicherungen bietet der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz.

Kein Versicherungsschutz 

besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über Business-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen)
  • aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA
  • aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind
  • in ursächlichem Zusammenhang mit Dienstleistungen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Leistung sind (z.B. Subunternehmerverträge).

Bedingungen

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen Gewerbe AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026

Lassen Sie sich beraten:

Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir 
für Sie in ganz Deutschland erreichbar. 

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.

 

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