JUR-Life 02/2023

Der plötzliche Wendepunkt

Gudrun und Dieter H. füllen ihren wohlverdienten Ruhestand mit Reisen, sportlichen Aktivitäten, Konzertbesuchen und geselligen Abenden aus.

Leider hat diese schöne Zeit ein abruptes Ende, als Gudrun H. zu Hause die gewaschenen Gardinen aufhängt. Sie verheddert sich mit dem rechten Fuß und stürzt von der Leiter. Mit heftigen Schmerzen liegt sie auf dem Boden. Als ihr Mann Dieter kurz darauf vom Einkaufen kommt, ruft er sofort den Rettungsdienst. Im Krankenhaus diagnostizieren die Ärzte einen gebrochenen Oberschenkelhals. Gudrun H. wird operiert. Aber auch mit der anschließenden Reha will es einfach nicht mehr so werden wie vorher.

Gudrun H. ist seitdem auf Hilfe im Alltag angewiesen. Alleine kommt sie nicht mehr zurecht und ohne den Rollator kann sie nicht sicher gehen. Hinzu kommt der ganze Papierkram wegen des Pflegegrades. Sie und ihr Mann sind mit der neuen Alltagssituation genug überfordert. Ihr Versicherungsmakler hört von der schwierigen Situation und weist das Paar auf die Sonderleistungen in ihrer Rechtsschutzversicherung hin. Stimmt, denn der JURSENIOR der KS/AUXILIA beinhaltet seniorenspezifische Sonderleistungen.

Sie ruft direkt bei der KS/AUXILIA an. Der Experte empfiehlt Gudrun H. einen auf Sozial-Recht spezialisierten Rechtsanwalt in ihrer Nähe. Mit dessen Hilfe wird der Erstantrag auf eine Pflegestufe einfach und schnell gestellt. Leider stuft dann aber der Medizinische Dienst den Pflegegrad niedriger ein. Der Rechtsanwalt muss Widerspruch einlegen und reicht anschließend Klage ein.

Am Ende geht zumindest dieses Thema gut aus. Gudrun H. bekommt den anfangs beantragten Pflegegrad.

Die beiden Senioren waren sehr froh über die Unterstützung des Rechtsanwaltes. Ohne diesen hätten sie wahrscheinlich sofort aufgegeben. Zur Beurteilung des Pflegegrades musste ein Gutachter hinzugezogen werden. Über 3.000,- € hätten Gudrun und Dieter H. allein für diesen Gutachter vorstrecken müssen. So hat die KS/AUXILIA die Kosten übernommen. Am Ende muss die Pflegekasse die kompletten Kosten des Rechtsstreits in Höhe von über 4.000,- €  zahlen.

Hintergrund
Die anwaltliche Beratung zu einem Antrag auf einen Pflegegrad ist als Leistungserweiterung ausschließlich in dem speziell auf die Bedürfnisse von Senioren abgestimmten Produkt JURSENIOR enthalten.

Die Rechtsanwaltsgebühren für das Widerspruchs- und das Klageverfahren sowie die Gutachterkosten nach § 109 SGG sind in allen Produkten, die den Privat-Rechtsschutz umfassen, versichert (Leistungsart Sozial-Rechtsschutz für den privaten Bereich ARB/2021).

Die Highlights unseres JURSENIOR

  •  Die 5 wichtigsten Rechtsschutzbereiche in einem Produkt kombiniert
  •  Altersspezifische Sonderleistungen
    • Nachsorge-Rechtsschutz für Bestattungs- und Bestattungsvorsorgeverträge
      und bzgl. der Haushaltsauflösung für die Erben des Versicherungsnehmers
    • Rechtsschutz bei altersbedingtem, medizinisch notwendigen
      Umbau des eigenen Wohnraums

  •  Unbegrenzte Versicherungssumme und weltweiter Schutz
  •  Bereits ab 211,- € im Jahr bzw. 18,65 € im Monat

Mehr Informationen zu unserem JURSENIOR