Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz - die sinnvolle Absicherung für Autofahrer:

  • Inklusive Automobilclub-Leistungen 
  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis

 

Bereits ab 69,- € im Jahr bzw. 6,10 € im Monat

Beitragsbasis: 500 € Selbstbeteiligung, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Übersicht

Verkehrs-Rechtsschutz

Der Verkehrs-Rechtsschutz ist die sinnvolle Absicherung für alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind – mit umfassenden Leistungen inklusive einer Automobilclub-Mitgliedschaft zu einem günstigen Preis.

  • Verkehrs-Rechtsschutz

 Möglichkeit der Erweiterung auf die gesamte Familie: 
 Verkehrs-Rechtsschutz für Sie und alle auf die Familie zugelassenen KFZ
 


Günstiger Beitrag durch vereinbarte Selbstbeteiligung:

Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive

Für Ihren Vertrag

Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).

  • Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Bei Rechtsfragen und Konflikten

Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht.
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.

  • Persönliche Ansprechpartner
    • Kein Call-Center
    • Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
    • Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region

  • Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
  • Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
  • Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
  • Online-Vertrags-Check – Überprüfung privater Verbraucherverträge bei Unklarheiten
  • Bußgeld-Check – Online-Tool für die Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen
  • Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben

Details

Verkehrs-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht

Verkehrs-Rechtsschutz flex oder
Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie

Versicherungsschutz besteht im Verkehrs-Rechtsschutz flex für:

  • den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn im Inland zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeug zu Lande sowie Anhänger
  • den Versicherungsnehmer als Mieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen zu Lande
  • die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, auch wenn diese nicht auf ihn zugelassen sind.
  • den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
    • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
    • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
    • alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

Als versichert gelten folgende Motorfahrzeuge zu Lande: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger.

Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht.

Wichtig: Im Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie besteht im gleichen Umfang wie für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zusätzlich für die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß Familiendefinition.

  • Keine Wartezeiten
  • Umfassende Mitversicherung der Familie beim Verkehrs-Rechtsschutz flex Familie (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
  • Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen, für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte, für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
  • Nutzung neuer Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, E-Scooter usw. versichert
  • Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
  • 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
  • Wohnwagen und Anhänger ohne Mehrbeitrag mitversichert

Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:

  • gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Zeugenauslagen
  • gerichtliche Sachverständigengebühren
  • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen
  • Reisekosten zu ausländischen Gerichten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Zum versicherten Personenkreis zählen:

Verkehrs-Rechtsschutz flex:

  • Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter der auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande,  die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, auch wenn diese nicht auf ihn zugelassen sind. Als versichert gelten folgende Motorfahrzeuge zu Lande: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger.

Verkehrs-Rechtsschutz flex für die Familie:

  • siehe Verkehrs-Rechtsschutz flex.
  • Im Verkehrs-Rechtsschutz flex für die Familie besteht Versicherungsschutz zusätzlich auch für den Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers sowie deren Familienangehörige gemäß der nachfolgenden Familiendefinition.

Familiendefinition:

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  1. minderjährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  2. unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
  3. im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen.

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
§ 21 b Abs. 1-4, 5a) und b), 6-7 ARB, Klausel 7,
bei Familie: § 21 b Abs. 1-7 ARB, Klausel 7

 

Schadenbeispiele

Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrs-Bereich

Streitigkeiten:

  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß


Wichtige Information für Sie:
Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.