Verkehrs-Rechtsschutz - die sinnvolle Absicherung für Autofahrer

  • Inklusive Automobilclub-Leistungen 
  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis

Bereits ab 57,- € im Jahr bzw. 5,04 € im Monat

Beitragsbasis: 1.000 € Selbstbeteiligung, Single-Variante, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Verkehrs-Rechtsschutz

Der Verkehrs-Rechtsschutz ist die bewährte Absicherung für Kunden, die im Straßenverkehr teilnehmen. 

  • Verkehrs-Bereich
  • inkl. KS-Clubleistungen
     

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive

Für Ihren Vertrag

Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).

  • Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

Bei Rechtsfragen und Konflikten

Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahme: BU-Antrags-Check). Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.

Vorlagen & Vorsorge

Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge und -schreiben Vorsorge-Generatoren – Anwaltlich geprüfte Texte für Testamente, Verfügungen und Vollmachten

Online-Unterstützung

Bußgeld-Check – Online-Tool und Sofort-Check bei Verkehrsverstößen

Persönliche Unterstützung

Telefonische Rechtsberatung – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen Mediation – Außergerichtliche Konfliktlösung, auch bei Risikoausschlüssen (MediationXL) Online-Beratung – Rechtshilfe per Mail, auch bei Risikoausschlüsse (Online-BeratungXL) Chat-Beratung – schneller Kontakt mit Juristen

Rechts-Wegweiser

digitaler Navigator für die zum Rechtsproblem passenden Lösungswege

Rechts-Service

Kein Call-Center Unterstützung bei Auswahl der Vorgehensweise, Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte

Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahmen: BU-Antrags-Check, Job-Services, Sozialrechts-Hilfe, Nebenkosten-Check)

Versicherte Bereiche

Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie oder Verkehrs-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer

Versicherungsschutz besteht im Verkehrs-Rechtsschutz für:

  • den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn in Deutschland zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeug zu Lande sowie Anhänger
  • den Versicherungsnehmer als Mieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen zu Lande
  • die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, auch wenn diese nicht auf ihn zugelassen sind.
  • den Versicherungsnehmer sowie beim Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
  • alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

Als versichert gelten folgende Motorfahrzeuge zu Lande: PKWs,Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger.

Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht.

Wichtig: Im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie besteht im gleichen Umfang wie für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zusätzlich für die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß Familiendefinition.

Produkt-Highlights

Wohnwagen und Anhänger ohne Mehrbeitrag mitver sichert

Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erst-beratung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt

Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beimKraftfahrt-Bundesamt drohen

Nutzung neuer Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, E-Scooter usw. versichert

Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen, für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte, für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr

Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind

Umfassende Mitversicherung beim Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)

Keine Wartezeiten

Kostenübernahme

Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:

  • gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Zeugenauslagen
  • gerichtliche Sachverständigengebühren
  • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen
  • Reisekosten zu ausländischen Gerichten

Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten

Personenkreis

Zum versicherten Personenkreis zählen

(entsprechend der u.g. Familiendefinition):

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern
  • berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge (im Verkehrs-Bereich)

Familiendefinition

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  1. minderjährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  2. unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
  3. im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Die Eltern und Großeltern bleiben mitversichert, wenn sie im direkten Übergang aus dem Haushalt des Kunden in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dies gilt auch für teilstationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht.

Tarif für Singles / Beamte

Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.

Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, sind im Single-Tarif versicherbar. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit im Singletarif nicht mehr gegeben, wird ab Eingang der Meldung der Normaltarif berechnet. Tariflich im Singletarif mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme eines ehelichen/ eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers.

Bedingungen

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB/2026 Stand 01.01.2026) für Verkehrs-Rechtsschutz

Schadenfälle

Verkehrs-Bereich

Streitigkeiten:

  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß

Hinweis: Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.

Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir 
für Sie in ganz Deutschland erreichbar. 

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.

 

Beraten lassen