Kleinunternehmer-Rechtsschutz

Übersicht

Kleinunternehmer-Rechtsschutz ist die Absicherung für eine Nebentätigkeit. Dieses Rechtsschutz-Produkt wurde speziell auf geringfügige selbständige Tätigkeiten abgestimmt. 

Kleinunternehmer-Rechtsschutz umfasst

  • Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
  • Inklusive InkassoPro
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
     

Selbstbeteiligung

Es gilt eine feste Selbstbeteiligung von 250,- € je Rechtsschutzfall.

Details

Kleinunternehmer-Rechtsschutz

Firmen-Bereich mit InkassoPro (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)

  • Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Jahresbruttoumsatz von maximal 24.000,– € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
  • Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den bei ihr angestellten Personen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.

Definition Jahresbruttoumsatz:

Der Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen.

  • Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber bis 1.000,- €
  • Internet-Rechtsschutz im gewerblichen / selbständigen Bereich für:
    • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
    • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500,- € pro Kalenderjahr
    • den Daten-Rechtsschutz
    • Serviceleistungen bei Rufschädigung
    • die Prüfung der Firmen-Website auf Abmahnrisiken

  • Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden
  • InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (Unternehmervollmacht)
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
  • Zeugenbeistand (SSR)
  • Firmenstellungnahme (SSR)
  • Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)

  • Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden.
  • Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
  • Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder 29 abgeschlossen sind)
  • Bei Übersteigen des Jahresbruttoumsatzes von 24.000,– € wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung beim Versicherer anzeigen.

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR

 

Schadenbeispiele

Kleinunternehmer-Rechtsschutz

Streitigkeiten bzgl. der nebenberuflichen oder geringfügig selbständigen Tätigkeit:

  • Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
  • Unberechtigte Lohnforderungen Ihres Angestellten
  • Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht.

 

Wichtige Information für Sie:

Gerade wenn man sich nebenher in der Freizeit etwas dazu verdienen oder eine neue Existenz aufbauen will, kann eine Streitigkeit schnell allen finanziellen, wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg zunichtemachen.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.