JUR-Life 05/2017

Der wilde Keiler

Lange wurde der Urlaub geplant und jetzt geht es endlich los. Hubert und Anneliese N. erkunden Europas Südosten mit ihrem Auto. Dabei lernen sie die schönen, unberührten Landschaften Bulgariens kennen. Während ihrer Fahrt rennt hinter einer Kurve plötzlich ein kapitaler Keiler über die Straße. Hubert N. reagiert sofort. Doch trotz einer Vollbremsung, lässt sich der Zusammenstoß mit dem Wildschwein nicht mehr verhindern. Nach dem ersten Schock steigt Hubert N. aus dem Auto und sieht das tote Tier im Straßengraben liegen. An seinem Auto ist der rechte Radlauf stark eingedrückt und der Vorderreifen ist kaputt. Dazu liegen auch noch Fahrzeugteile auf der Straße. Mit einem Reifenwechsel ist es nicht getan und an eine Weiterfahrt nicht zu denken. Was nun? Fragend schaut Hubert seine Frau an. Die durchsucht etwas hilflos ihren Geldbeutel als ihr die Service-Karte vom KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. in die Hand fällt. Ja richtig! Sie sind doch in einem Automobilclub und haben zusätzlich einen Schutzbrief abgeschlossen! Schnell wird die Nummer des KS-Notfall-Services gewählt. Dort wird ihnen geholfen und erstmal geraten, die Polizei zu verständigen. Denn der Zusammenstoß mit dem Wild muss nachgewiesen werden. Der Abschleppdienst wird organisiert und eine entsprechende Werkstatt wird ausfindig gemacht. Außerdem werden sie über alle ihnen zustehenden Leistungen aus Club und Schutzbrief informiert.

Das beschädigte Auto wird vom beauftragten Abschleppdienst in die Werkstatt geschleppt. Die Eheleute nimmt der Abschleppdienst auch gleich mit. In der Werkstatt wird eine Reparaturzeit von 3 Tagen festgestellt. Laut Auskunft der KS-Notrufzentrale kann für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen zur Verfügung gestellt werden. So muss die geplante Rundreise nicht unterbrochen werden. Erleichtert übernachten die Eheleute in einem nahegelegenen Hotel und sind erst einmal froh, dass ihnen nicht mehr passiert ist. Am nächsten Tag lassen sie sich ein Taxi rufen, um zur Mietwagenstation zu gelangen. Sie reisen mit dem Mietwagen weiter und holen ihr repariertes Auto nach drei Tagen wieder ab.

Die Kosten für

  • die Reparatur nach dem Wildunfall (980,- €),
  • das Abschleppen des Wagens zur Werkstatt (200,- €),
  • die Übernachtung (120,- €),
  • den Mietwagen für drei Tage (156,- €) sowie
  • die Taxifahrt (45,- €)

wurden Hubert und Anneliese N. über die Clubmitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. bzw. den Schutzbrief bei der KS Versicherungs-AG ersetzt.  

 

Hintergrund

Eine Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. kann bereits ab einem Jahresbeitrag von 27,- € abgeschlossen werden. Für Kunden der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung ist sie obligatorisch. Mit dem separat erhältlichen KS-Schutzbrief werden die Leistungen zum Erhalt der Mobilität nochmal deutlich erweitert:

Club-Leistungen:

  • Wildschadenbeihilfe bis 1.050,- € im Kalenderjahr
  • Abschleppbeihilfe bis 75,- € nach Panne oder Unfall

Schutzbrief-Leistungen:

  • Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall insgesamt maximal 235,- € (Leistungen Schutzbrief bis 160,- €, Club bis 75,- €)
  • Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall bis max. 80,- € (pro Person) für eine Übernachtung
  • Mietwagenkosten bei Fahrzeugausfall für die Dauer der Reparatur max. 52,- € pro Tag (höchstens 7 Tage)
  • Taxikosten bis max. 100,- €

Zusatzinformation:
Was wäre gewesen, ...

  • wenn die Werkstatt das Auto nicht innerhalb von 3 Werktagen fahrbereit gemacht hätte?
    Nach Ausschluss eines wirtschaftlichen Totalschadens hätte die KS Versicherungs-AG den Rücktransport des Fahrzeuges zum ständigen Wohnsitz von Herrn N. organisiert und Familie N. hätte mit einem Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmittel heimreisen können. Auch diese Kosten würden von der KS Versicherungs-AG übernommen.
  • wenn eine Fahrzeugversicherung für das Auto besteht?
    Die Regulierung des Wildschadens übernimmt die Kasko, die dabei meist bestehende Selbstbeteiligung erstattet der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.