JURAGRAR - unser Top-Produkt für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- Ausgezeichnete Leistungen
- Starker Schaden-Service
- Günstiger Preis
Bereits ab 295,- € im Jahr bzw. 26,06 € im Monat
Beitragsbasis: 1.000 € Selbstbeteiligung, bis 10 ha, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Der JURARGRAR ist die optimale Absicherung für Sie. Sie erhalten ein Rechtsschutz-Paket mit umfassenden Leistungen zu einem besonders günstigen Preis.
JURAGRAR umfasst
- Landwirtschafts-Bereich mit InkassoPro
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit) - Privat-Bereich
- Berufs-Bereich für die nichtselbständige Tätigkeit
- Verkehrs-Bereich: Versichert sind auch Nutzfahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen
- Grundstücks- und Mietbereich
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten
Inhaltsverzeichnis
- Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
- PremiumService inklusive
- Produkt-Highlights
- Kostenübernahme
- Leistungsarten
- Personenkreis
- Bedingungen
- Schadenfälle
Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
PremiumService inklusive
Für Ihren Vertrag
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
- Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahmen: BU-Antrags-Check, Job-Services, Sozialrechts-Hilfe, Nebenkosten-Check)
Kostenübernahme
Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:
- gesetzliche Anwaltsgebühren
- Zeugenauslagen
- gerichtliche Sachverständigengebühren
- Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
- Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
- Kosten für Gerichtsvollzieher
- Übersetzungskosten bei Auslandssachen
- Reisekosten zu ausländischen Gerichten
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
- Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
- Zeugenbeistand (SSR)
- Firmenstellungnahme (SSR)
- Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)
Personenkreis
Zum versicherten Personenkreis zählen
Mitversicherte Personen
Zum versicherten Personenkreis zählen entsprechend der u.g. Familiendefinition:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- oder Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder
- Enkelkinder
- Eltern und Großeltern
- berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge (im Verkehrs-Bereich)
Zusätzlich sind folgende Personen mitversicherbar:
- Mitinhaber: Ein weiterer Inhaber des versicherten land-, teich-, oder forstwirtschaftlichen Betriebes (Mitinhaber), der überwiegend auf dem Hof tätig ist und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnt, ist auf Antrag beitragsfrei mitversicherbar.
- Hinweis: Mitinhaber, die nicht überwiegend im Betrieb tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer versichern.
- Hoferbe: Hoferbe ist die Person, die der Hofeigentümer durch Testament, Erbvertrag oder Übergabevertrag unter Lebenden hierzu bestimmt hat. Der Hoferbe ist auf Antrag beitragsfrei mitversicherbar, wenn er überwiegend auf dem Hof tätig ist und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnt.
- Altenteiler: Der frühere Inhaber des versicherten land-, teich- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, der überwiegend von Geld-, Natural- oder Dienstleistungen des Betriebes lebt und/oder Altersruhegeld nach dem Gesetz über Altershilfe der Landwirte bezieht, ist auf Antrag beitragsfrei als Altenteiler mitversicherbar, wenn er auf dem Hof oder in dessen räumlicher Nähe wohnt.
Die Mitversicherung von Mitinhaber, Hoferbe und Altenteiler ist schriftlich zu beantragen. Mitversichert sind nur Mitinhaber, Hoferben und Altenteiler, die im Versicherungsschein genannt sind sowie deren eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und deren minderjährige Kinder. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit die Mitversicherung nicht über den Vorsorge-Rechtsschutz erfolgt.
Tarif für Singles / Beamte
Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.
Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, sind im Single-Tarif versicherbar. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit im Singletarif nicht mehr gegeben, wird ab Eingang der Meldung der Normaltarif berechnet. Tariflich im Singletarif mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme eines ehelichen/ eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen Landwirte AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026
Schadenfälle
Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir
für Sie in ganz Deutschland erreichbar.
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.