JUR-Life 10/2022

Der zerplatzte Reisetraum

Endlich war es soweit. Emma T. erfüllt sich ihren langersehnten Traum mit einer Expedition in die Antarktis. Sie bucht für sich und ihren Mann eine Reise bei der Nordlicht AG für fast 20.000,- €. Nach dem langen Flug von Deutschland nach Santiago de Chile übernachteten beide eine Nacht im Hotel. Da die Schiffspassage am nächsten Tag sehr früh starten sollte, wurden alle Reiseteilnehmer aufgefordert, das Gepäck schon am Abend vor die Zimmertür des Hotels zu stellen. Der Reiseveranstalter sammelte das Gepäck ein und organisierte den Transport zum Schiff. Doch leider wurde der Gepäcktransport von bewaffneten Räubern überfallen und das gesamte Reisegepäck der Reisegruppe gestohlen. Als das Ehepaar T. am nächsten Morgen am Schiff ankam, machte sich Fassungslosigkeit breit. War nun für die die 21-tägige Reise das gesamte Gepäck weg? Mit all der Spezialkleidung gegen die Kälte? Was für ein Ärger.

Das Gepäck blieb für den gesamten Urlaub verschwunden. Der Reiseveranstalter bot zwar eine Ersatzbeschaffung an. Doch für den Einkauf blieb nur ein Zeitfenster von ca. 3 Stunden. Eine Ersatzbeschaffung war somit zeitlich kaum möglich. Emma T. und ihr Mann mussten den gesamten Urlaub mit viel zu wenig und gegen Kälte unpassender Kleidung verbringen. Aus diesem Grund konnte das Ehepaar T. nicht an geplanten Tier- und Landschaftsbeobachtungen teilnehmen. Auch die Teilnahme an einer Outdoor-Nacht in der Antarktis musste wegen der fehlenden Thermokleidung abgesagt werden. Aus der Traumreise wurde ein Albtraum.

Nach der Rückkehr, suchte Emma T. Rat bei ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Experten der KS/AUXLIA empfehlen ihr einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser macht die Ansprüche des Ehepaars gegenüber dem Reiseveranstalter geltend und verlangt eine Reisepreisminderung von 80%. Die Gegenseite erwidert, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt hat und „höhere Gewalt“ vorliegt. Somit müssten sie keinerlei Verantwortung für die bedauerlichen Umstände übernehmen.

Auf Vorschlag des Gerichts einigten sich beide Parteien schließlich auf einen übertragbaren Reisegutschein mit drei Jahren Gültigkeit im Wert von 10.000,- €. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben. Die von Emma T. zu tragenden Rechtskosten in Höhe von 4.000,- € übernahm die KS/AUXILIA.

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