JUR-Life 12/2022

Glück im Unglück

Andrea B. und ihr Mann haben über Silvester einen Urlaub in den Bergen geplant: endlich etwas entspannen, den Schnee genießen und das Jahr in Ruhe ausklingen lassen. Andrea B. möchte bestmöglich vorbereitet sein, damit bei diesem Urlaub nichts schiefgeht. Sie informiert sich über die Anreisebedingungen zur Unterkunft. Da das Hotel in einem höher gelegenen Bergdorf liegt, besteht auf manchen Straßen Schneekettenpflicht.

Andrea B. bestellt Schneeketten für ihren Kombi von der Firma T. über deren Internetseite. Von der schnellen Lieferung und der Gebrauchsanleitung ist sie begeistert.

Die Anreise startet und alles läuft nach Plan. In den Bergen schneit es bereits länger und die Straßenverhältnisse sind schwierig. Die Schneeketten sind schnell angelegt und passen. Doch nachdem Andrea B. und ihr Mann eine Weile unterwegs sind, reißen mit einem lauten Schlag die Schneeketten. Das Fahrzeug kommt auf der schneeglatten Straße ins Schlingern. Andrea B. kann nicht mehr reagieren und das Auto landet an einem Baum.

Glück im Unglück! Andrea B. und ihrem Mann ist nichts passiert, gerade auch, weil die Airbags perfekt funktionierten. Das Auto ist allerdings schwer beschädigt und sehr viel kürzer als vor dem Crash. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 48.000,- €.

Nach dem ersten Schock möchte Andrea B. der Ursache des Unfalls nachgehen. Die Schneeketten müssen mangelhaft gewesen sein. Anders kann sie es sich nicht erklären. Sie ruft bei ihrer  Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA an. Ihr wird ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht in ihrer Nähe empfohlen.

Mit Hilfe des Anwalts verfasst Andrea B. ein Schreiben an die Firma T. und verlangt Schadenersatz in Höhe von 48.000, - €. Doch die Firma weigert sich und behauptet, die Schneeketten wurden falsch angelegt. Der Anwalt reicht daraufhin Klage ein. Das Gericht zieht zur Beurteilung einen Sachverständigen hinzu.Neben den Anwaltskosten entstehen jetzt Gerichtskosten von über 2.000,- € und weitere 2.500,- € für den Sachverständigen. Andrea B. ist froh, dass die KS/AUXILIA alle Kosten verauslagt und somit die gerichtliche Auseinandersetzung möglich macht.

Der Sachverständige bestätigt schließlich die Mangelhaftigkeit der Schneeketten. Die Firma T. wird zur Zahlung des Schadenersatzes verurteilt. Zusätzlich muss sie die Gesamtkosten des Rechtsstreits in Höhe von fast 9.000,- € komplett zahlen. Auch wenn der Urlaub anders verlaufen ist als geplant, ist Andrea B. erleichtert. Sie ist dankbar für die Unterstützung durch ihre Rechtsschutzversicherung.

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten enthalten, die den Verkehrs-Bereich beinhalten, zum Beispiel in unserem JURPRIVAT.

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