JUR-Life 06/2019

Cyber-Schutz und doch keine Leistung

 

Voit A. betreibt eine kleine Firma mit ein paar Angestellten. Er hat extra eine Cyber-Versicherung abgeschlossen. Diese soll ihm Schutz bei einem Hacker-Angriff bieten sowie vor einem dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden. Eines Tages tritt diese Situation tatsächlich ein. Hacker haben sich Zugang verschafft und die gesamte EDV-Anlage sabotiert. Nichts geht mehr. Die Angestellten können ohne EDV keine Arbeiten ausführen und sind auch telefonisch nicht erreichbar. Voit A. wird kreidebleich. Am Ende dauert die Wiederherstellung der Daten und Programme fast eine ganze Woche. Der entstandene Schaden summiert sich durch Aufwendungen für IT-Spezialisten und die entgangenen Aufträge auf mehr als 80.000,- €.

Doch damit nicht genug: die eingeschaltete Cyber-Versicherung bringt vor, dass sie wegen Obliegenheitsverletzungen nicht für den Schaden aufkommen müsse. Sie behauptet, Voit A. habe vorsätzlich die Weisungen der Cyber-Versicherung missachtet und so unzureichend zur Minderung des Schadens beigetragen.

Voit A. ist mit der Ablehnung seiner Cyber-Versicherung nicht einverstanden und will dagegen vorgehen. Hilfesuchend wendet er sich an seine Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA und schildert über die Rechtanwaltshotline den Vorgang. Hier wird Voit A. gleich von der KS/AUXILIA ein Fachanwalt empfohlen, der den Sachverhalt überprüft und zu dem Ergebnis kommt: Die Cyber-Versicherung muss für den Schaden aufkommen.

Der Rechtsanwalt nimmt Kontakt mit der Cyber-Versicherung auf und versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen - leider ohne Erfolg. Die Cyber-Versicherung lehnt weiterhin die Kostenübernahme ab und verzögert bewusst die Kommunikation. Der Rechtsanwalt von Voit A. verklagt daraufhin im Namen seines Kunden die Cyber-Versicherung. Aufgrund der komplizierten Sachlage schaltet das Gericht IT-Forensiker und Sachverständige ein. Nach langen Verhandlungen stimmt die Cyber-Versicherung schließlich doch einem Vergleich zu. Von den eingeklagten 80.000,- € verbleiben für Voit A. nur 20.000,- €, die er selber tragen muss. Den Großteil der entsprechenden Kosten für das Verfahren und für die Rechtsanwälte in Höhe von 15.000,- € übernimmt die Cyber-Versicherung fast vollständig. Auf Voit A. entfallen lediglich 1.500,- €. Diese sind durch seine Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA abgedeckt und werden nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung auch übernommen.

Hintergrund

Dieser Rechtsschutzfall ist über den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberufliche Tätigkeiten in allen unseren JUR-Produkten für Geschäftskunden enthalten.

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