JUR-Life 03/2021

Die Senioren - WG

Bei Inge F. hat sich ihre Versicherungsmaklerin Anja S. angekündigt. Diese wollte mal wieder nach ihrer Kundin schauen und bei diesem Besuch überprüfen, ob alle Versicherungen der aktuellen Lebenssituation von Inge F. entsprechen. Im Gespräch erzählt Inge F. ihrer Versicherungsmaklerin, dass seit kurzem ihre langjährige Freundin Edith B. bei ihr eingezogen sei.

Edith B. ist ebenfalls Witwe und erhält wie Inge F. nur eine kleine Rente. So können sich beide eine Miete teilen und sich gegenseitig unterstützen. Sie haben also mit fast 80 Jahren - wie zwei Studentinnen - eine Wohngemeinschaft gegründet. Eine Senioren-WG. Inge F. musste über den Namen Senioren-WG herzhaft lachen.

Die Maklerin Anja S. findet das hervorragend und erzählt Inge F. von den zusätzlichen altersspezifischen Rechtsschutzleistungen der KS/AUXILIA. Im JURSENIOR kann man jetzt statt einem Ehe-/Lebenspartner eine andere Person aus einer sogenannten Alterszweckgemeinschaft mitversichern – und das ohne Mehrkosten.

Inge F. ist ganz angetan von dieser Idee, Edith B. kostenlos mitzuversichern. Die Renten beider Witwen sind nicht sehr hoch. Die Kosten eines Rechtsstreits können schnell mehrere tausend Euro umfassen. Bei Rechtsstreitigkeiten wären also beide optimal abgesichert. Edith B. stimmt dem Vorschlag der Maklerin zu und die Mitversicherung wird veranlasst und von der KS/AUXILIA vorgenommen.

Einige Monate nach der Umstellung erweist sich der Tipp der Maklerin als Volltreffer. Edith B. stürzt unglücklich und erleidet dabei mehrere komplizierte Brüche. Trotz aller erfolgten Reha-Maßnahmen wird Edith B. eine dauerhafte Behinderung davontragen. Die zuständige Behörde lehnt jedoch die Anerkennung eines Behinderungsgrades ab. Die Feststellung des Behinderungsgrades ist für die beiden jedoch sehr wichtig. Denn durch die Behinderung von Edith B. benötigen die zwei Seniorinnen künftig mehr Hilfe als gedacht.

Verzweifelt ruft Edith B. bei der KS/AUXILIA an und schildert ihr Anliegen. Die KS/AUXILIA empfiehlt ihr einen spezialisierten Rechtsanwalt in ihrer Nähe. Der Anwalt legt sofort Einspruch gegen den Bescheid der Behörde ein. Da die Behörde ihren Bescheid weiter beibehält, muss ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Die KS/AUXILIA bestätigt die Kostenübernahme. Mit Unterstützung des Rechtsanwalts gewinnt Edith B. schlussendlich den Rechtsstreit. Der beantragte Behinderungsgrad wird anerkannt. Die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von fast 4.000,- € muss am Ende die Staatskasse übernehmen.

Hintergrund
In unserem JURSENIOR der Tarifgeneration 2021 können jetzt auch Alterszweckgemeinschaften versichert werden. Dies ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer keinen Ehe-/Lebenspartner hat, die andere Person sich auch im Ruhestand befindet und ihren einzigen Wohnsitz im Haushalt des Versicherungsnehmers hat. Der heutige Fall ist daher über die Leistungsart Sozial-Rechtsschutz im JURSENIOR versichert.