JUR-Life 05/2018

Schulische Probleme

Ruben K. hat immer wieder Probleme in der Schule. Was haben sich Peter und Marlies K. nicht schon alles über ihren Sohn anhören müssen: Er störe den Unterricht, könne sich nicht konzentrieren, arbeite nicht mit, greife seine Mitschüler an und, und, und. 
Doch zuhause ist Ruben umgänglich, spielt mit seinen Geschwistern und kann sich auch bei den Hausaufgaben konzentrieren. Sie waren auch schon bei allen möglichen Ärzten, keiner konnte ihnen wirklich helfen.

Jetzt auch noch das: Ruben soll auf eine Sonderschule für schwererziehbare Kinder! Der Unterricht könne mit ihm nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden und er stelle eine Gefahr für die anderen Schüler dar. Peter und Marlies K. schalten daraufhin einen Anwalt ein. Dieser legt Widerspruch gegen den behördlichen Bescheid ein. Der Anwalt bittet Peter und Marlies K. nach Durchsicht der Unterlagen nochmals zu einem Gespräch. Vor ein paar Jahren hatte er einen ähnlichen Fall, bei dem letztendlich Autismus festgestellt wurde. Diesen gibt es in verschiedenen Ausprägungen, die auch unauffällig sein können. Dabei gibt es bestimmte Auslöser oder Situationen, mit denen der Betroffene und seine Umgebung besser umgehen können, wenn man um sie weiß. Peter und Marlies K. lassen Ruben daraufhin nochmal von einem Facharzt untersuchen. Dieser bestätigt den Verdacht des Anwalts. Demnach lösen bei Ruben K. u.a. plötzliche Nähe und unbekannte Situationen Stress aus, was auch die Angriffe auf die Mitschüler erklärt.

Der Anwalt teilt dies der Behörde mit und schlägt bestimmte Maßnahmen vor, so dass Ruben K. auf der normalen Schule bleiben könnte. Die Behörde lehnt dies mit der Begründung ab, dass diese Diagnose nur vorgeschoben und die Maßnahmen auch viel zu kompliziert seien. Es muss Klage erhoben werden. Der Richter ordnet ein Sachverständigengutachten an. Der Sachverständige bestätigt die Diagnose. In der mündlichen Verhandlung wird der Sachverständige auch noch zu möglichen Maßnahmen befragt. Schließlich einigt man sich auf Vorschlag des Gerichts, es vorerst befristet bis Ende des Schuljahres mit verschiedenen Maßnahmen weiter zu versuchen. So sollen Rubens Mitschüler über die Situation aufgeklärt werden und auf einen gewissen physischen Abstand zu Ruben achten. Ruben K. macht eine Therapie, die ihm u.a. bei der Reizverarbeitung helfen soll. Nach ein paar Anlaufschwierigkeiten läuft es immer besser für Ruben K. und die Schule will es weiterhin mit ihm versuchen.

Die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von fast 5.500,- € hat die AUXILIA Rechtsschutzversicherung für Familie K. übernommen.

Hintergrund

Dies ist ein Fall, der über die Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen  Angelegenheiten in unseren Produkten mit Privat-Rechtsschutz enthalten ist.