JURMEISTER - Handwerksbetriebe

JURMEISTER ist die optimale Absicherung für inhabergeführte Handwerksbetriebe mit Meisterpflicht

  • 10 Bereiche in einem Produkt
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
  • Starker Schaden-Service
  • Ausgezeichnete Leistungen & Günstiger Preis

 

Bereits ab 619,- € im Jahr bzw. 54,68 € im Monat

Beitragsbasis: 1.000 € fallende Selbstbeteiligung, bis 150.000 € Jahresbruttoumsatz, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Übersicht

JURMEISTER ist die optimale Absicherung für inhabergeführte Handwerksbetriebe mit Meisterpflicht mit maximalem Jahresbruttoumsatz von 2 Mio. €. Sie erhalten ein Rechtsschutz-Paket das die wesentlichen Bereiche des geschäftlichen und privaten Lebens abdeckt.

JURMEISTER umfasst

  • Firmen-Bereich mit InkassoPro
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Privat-Bereich
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit
  • Berufs-Bereich für die nichtselbständige Tätigkeit
  • Verkehrs-Bereich
  • Grundstücks- und Mietbereich 
    Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland für den privaten Bereich sowie alle selbst genutzten Garagen/Carports, Schreber-, Kleingarten-,
    Wochenendgrundstücke des Versicherungsnehmers und zudem alle gewerblich genutzten Objekte mit einer Jahresbruttomiete bis insgesamt 350.000,- €
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken
     

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Feste Selbstbeteiligung mit 350,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung:
    Reduzierung der Selbstbeteiligung von 600,- € auf 300,- € oder 800,- € auf 400,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 300,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
    Vorteil: Im privaten Bereich gilt immer eine feste Selbstbeteiligung von 350,- €

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive

Für Ihren Vertrag

Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).

  • Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
  • Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei Rechtsfragen und Konflikten

Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahmen: Aufhebungsvertrags-Check und BU-Antrags-Check).
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.

  • Persönliche Ansprechpartner
    • Kein Call-Center
    • Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
    • Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region

  • Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
  • InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement
  • Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
  • Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
  • Aufhebungsvertrags-Check – Online-Prüfung für Aufhebungsvereinbarungen eines Arbeitsvertrages
  • Online-Vertrags-Check – Überprüfung privater Verbraucherverträge bei Unklarheiten
  • Online-Reputations-Schutz – „Rufretter“ im Internet
  • Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website
  • Cyber-Mobbing-Hilfe – Unterstützung bei persönlichen Angriffen in der digitalen Welt
  • BU-Antrags-Check – Unterstützung bei Beantragung von Leistungen aus privaten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen
  • Bußgeld-Check – Online-Tool für die Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen
  • Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben
  • Vorsorge-Generatoren – Web-Tools mit anwaltlich geprüften Texten für die persönliche Vorsorge
    • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    • Testament – auch für den digitalen Nachlass
    • Sorgerechtsverfügung
    • Bestattungsverfügung
    • Haustierverfügung
    • Unternehmervollmacht

Details

Top-Produkt JURMEISTER

Rechtsschutzkombination aus
Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige (Spezial-Rechtsschutz)

  • Firmen-Bereich mit InkassoPro (mit Firmen-Vertrags-Rechtsschutz)
    Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter B 2.1. und 2.2. der Allgemeinen Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2021 fallen. Für diese weiteren Tätigkeiten/Branchen gilt der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz nicht.
    Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht zudem Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
  • Privat-Bereich
    Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.
  • Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
    Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
  • Verkehrs-Bereich
    Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:
    • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie im Inland zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
    • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
    • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges (z.B. Car-Sharing),
    • für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
    • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
    • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
      Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
    • als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
    • für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
      Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
      Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis im Inland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
      Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
      Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Abweichend davon besteht Versicherungsschutz für die folgenden Fahrzeuge des ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, die dieser für eine eigene gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit nutzt, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes, sofern diese Fahrzeuge auch privat genutzt werden: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger.

  • Hinweise:
    • Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
    • Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
    • Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sowie Busunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
    • Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.

  • Grundstücks- und Miet-Bereich
    • Versichert sind alle im Inland gelegenen privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser sowie alle selbst genutzten Garagen/Carports, Schreber-, Kleingarten-, Wochenendgrundstücke des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
    • Versichert sind alle vom Versicherungsnehmer für die versicherte Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete / -pacht von maximal 350.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
      Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie.

  • Vorsorge-Rechtsschutz
    Versicherungsschutz besteht für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
    • Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein bezeichneten unternehmerischen Tätigkeit sowie die Inhaber, gesetzlichen Vertreter dieses Unternehmens und die von diesem Unternehmen angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für dieses Unternehmen.
      Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter B 2.1. und 2.2. der Allgemeinen Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2021 fallen.
    • Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.

  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit
    Die Einteilung der Handwerke erfolgt in zwei Klassen:
    • Handwerksbetriebe Klasse 1: Firmenvertrags-RS ab Gericht für schuldrechtliche Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit stehen. Kein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz besteht für An- und Verkauf von Fahrzeugen und Landmaschinen.
    • Handwerksbetriebe Klasse 2 : Firmenvertrags-RS ab Gericht für schuldrechtliche Verträge über Dienst-/Werkleistungen des Versicherungsnehmers für seine Kunden, sofern der Vertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet wurde.

      Klasse 1: Bäcker, Behälter- und Apparatebauer, Boots- und Schiffbauer, Büchsenmacher, Böttcher, Chirurgiemechaniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Elektromaschinenbauer, Feinwerkmechaniker,    Fleischer, Friseur, Glasbläser und Glasapparatebauer, Glasveredler, Hörgeräteakustiker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Konditoren, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Orgel- und Harmoniumbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Raumausstatter, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Schornsteinfeger, Seiler, Vulkaniseure und Reifenmechaniker, Zahntechniker/ Dentallabor, Zweiradmechaniker
      Klasse 2: Brunnenbauer, Dachdecker, Gerüstbauer, Installateur- und Heizungsbauer, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Ofen und Luftheizungsbau, Straßenbauer, Stuckateure, Glaser, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Estrichleger, Zimmerer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Elektrotechniker, Informationstechniker, Kälteanlagenbauer, Klempner, Metallbauer, Steinmetze und Steinbildhauer, Tischler

      Der Versicherungsschutz gilt ab Gericht. Zuständig muss ein deutsches Gericht sein. Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,-€ je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen. Eine Streitwertuntergrenze ist nicht vorhanden.
      Der Rechtsschutz gilt nicht für Streitigkeiten
      • von Gesellschaftern untereinander sowie der Gesellschaft mit Gesellschaftern oder mit mitversicherten Gesellschaften,
      • in ursächlichem Zusammenhang mit dem Handelsvertreter- oder Maklerrecht,
      • für die Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben sowie Betriebsteilen.
      • wenn und soweit eine Haftpflichtversicherung besteht
        Kosten für eventuell notwendige Zwangsvollstreckungen im Ausland
        werden nicht übernommen.
      • Hinweis:
        Vor Klageerhebung sollte für die Beitreibung unstrittiger Forderungen in geeigneten Fällen ein Mahnverfahren durchgeführt werden. Dafür eignet sich besonders InkassoPro – Ihr Zugang zu einem hochprofessionellen Inkasso-Management.

  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

  • Individuell anpassbar: Abwahloptionen für Privat-Bereich, Arbeitsrechtsschutz sowie Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen versichert
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht mitversichert
  • Streitigkeiten aus sowohl privaten als auch beruflichen Versicherungen versichert
  • Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
  • Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    • bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen
    • für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
    • für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr

  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken
    • ohne Wartezeit,
    • auch mit größtmöglichem Leistungsumfang, mit geringstmöglicher Selbstbeteiligung möglich
    • mit automatischer Abfrage zur Hauptfälligkeit

  • Mitversichert sind Couchsurfing und private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes bei Abwesenheit
  • Mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz)
  • Nutzung neuer Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, Pedelecs, E-Scooter usw. versichert
  • Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
    • Verträge, die über das Internet oder mit Providern abgeschlossen werden
    • erhaltene Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen
    • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
    • die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens
    • Serviceleistungen bei Cyber-Mobbing und Rufschädigung

  • Internet-Rechtsschutz im gewerblichen/selbständigen Bereich für:
    • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
    • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500,- € pro Kalenderjahr
    • den Daten-Rechtsschutz
    • die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens
    • Serviceleistungen bei Rufschädigung
    • die Prüfung der Firmen-Website auf Abmahnrisiken

  • Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bis 1.000,- €
  • Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
    • weltweit im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen (=nichtselbständigen) Bereich, europaweit im geschäftlichen Bereich
    • beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
    • keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl

  • Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden
  • Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
  • Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz von bis zu 1.500,- €, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
  • 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Dienstreise-Rechtsschutz
  • InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen

Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:

  • gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Zeugenauslagen
  • gerichtliche Sachverständigengebühren
  • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen
  • Reisekosten zu ausländischen Gerichten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
  • Zeugenbeistand (SSR)
  • Firmenstellungnahme (SSR)
  • Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)

Zum versicherten Personenkreis zählen (entsprechend der u.g. Familiendefinition):

  • Versicherungsnehmer / das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen
  • Die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern
  • berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

 

Familiendefinition:

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  • minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  • unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners sowie der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht.

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
§§ 28, 28 a ARB und Klausel 3, 4, 7 und 8
Sonderbedingungen SSR und FVRS

Schadenbeispiele

Firmen-Bereich

Streitigkeiten:

  • Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
  • Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
  • Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer


Wichtige Information für Sie:
Gerade in Hinblick auf die eigene Firma oder die selbständige / freiberufliche Tätigkeit kann es schnell zu teuren Streitigkeiten kommen. In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutz­versicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie auch als Arbeitgeber in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen –­­ auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.


Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Streitigkeiten

  • Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktionsmaschine oder IT-Anlage
  • Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
  • Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
  • Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung


Wichtige Information für Sie:
Oftmals kommt es zu Streitigkeiten, die eigentlich gar nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, sondern Dinge, die Sie gerade bei der Erledigung Ihres Kerngeschäfts unterstützen sollen, z.B. die PC-Anlage oder Maschinen für Ihre Werkstatt. Das ist dann besonders ärgerlich, weil es Sie bei der eigentlichen Arbeit behindert und es sich meist um teure Anschaffungen handelt.


Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen


Wichtige Information für Sie:
Kommt es hier zu einem Streit, geht es meist um beachtliche Summen und damit erhebliche Streitwerte, aus denen sich die Prozesskosten berechnen.


Privat-Bereich

Streitigkeiten: 

  • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Möbel
  • Leistungsablehnung durch Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen
  • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreise


Wichtige Information für Sie:
Schon bei einem Streitwert von nur 3.000 EUR beträgt Ihr Kostenrisiko allein für die 1. Instanz bereits über 1.500 EUR! Das ist mehr als die Hälfte des Wertes des Gegenstandes, um den gestritten wird!


Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Streitigkeiten:

  • Streit mit einem Kunden vor Gericht, weil dieser die Rechnung wegen angeblicher Nachbesserungsansprüche nicht bezahlt hat (JURMEISTER Klasse 1 + 2)
  • Ein Kunde erhebt Klage auf Schadenersatz wegen der Mangelbeseitigungskosten und behauptet, dass die erbrachte Werkleistung mangelhaft war (JURMEISTER Klasse 1 + 2)

Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)

Streitigkeiten:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fehlerhaftes Arbeitszeugnis
  • Nichtauszahlung des Weihnachts- / Urlaubsgeldes


Wichtige Information für Sie:

In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen –­­ auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.


Verkehrs-Bereich

Streitigkeiten:

  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß


Wichtige Information für Sie:
Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.


Grundstücks- und Mietbereich

Streitigkeiten:

  • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
  • Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
  • Lärmbelästigung durch Nachbarn


Wichtige Information für Sie:
Die seit Jahren bekannte und verkehrstechnisch gut erreichbare Adresse des Büros /der Praxis oder der Standort des Ladens sind ein nicht zu verachtender Erfolgsfaktor. Eine Kündigung durch den Vermieter kann hier weitreichende Folgen haben. Der Streitwert einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Oft geht es auch noch um Nebenkosten, die gerade im gewerblichen Bereich eine beachtliche Summe ausmachen können.


Spezial-Straf-Rechtsschutz

Strafverfahren:

  • Betrugsvorwurf nach Verkauf eines Designer-Kleides auf ebay
  • Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung nach der Verteidigung einer Frau gegen Belästigungen
  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
  • Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
  • Vorwurf einer Umweltstraftat


Wichtige Information für Sie:
Die wenigsten Verfahren enden mit einem Freispruch - nicht einmal jede zehnte vor den Strafgerichten verhandelte Sache! Und selbst dann wird meist nur ein Teil der Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. In den allermeisten Fällen müssen Sie also Ihren Strafverteidiger selbst bezahlen.


Vorsorge-Rechtsschutz

Streitigkeiten:

  • Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
  • Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig

Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.