Einkauf mit Folgen
Dietmar D. wird bald 70 Jahre alt und ist seit ein paar Jahren Rentner. Aufgrund einer Erkrankung hat er einen Behinderungsgrad von 30.
Auf dem Weg zum Einkauf stürzt Dietmar D. ohne Fremdeinwirkung schwer. Die aufgetretenen Verletzungen verheilen unter Berücksichtigung der Schwere gut. Eine dauerhafte Einschränkung seiner Bewegungsmöglichkeit muss er jedoch hinnehmen.
Auf Anraten seines Arztes lässt sich Dietmar D. von einem Rechtsanwalt zum Erstantrag auf eine Pflegestufe beraten. Der Rechtsanwalt kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nicht gegeben sind und rät stattdessen, einen Antrag auf einen Grad der Behinderung von 60 zu stellen. Ab einem Behinderungsgrad von 50 hätte Dietmar D. auch den Vorteil, dass er Vergünstigungen bei der Steuer erhält sowie billiger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könnte.
Der Antrag wird jedoch von der Behörde abgelehnt, die Voraussetzungen einer höheren Einstufung lägen nicht vor. Das kann Dietmar D. nicht akzeptieren. Er beauftragt seinen Anwalt, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Doch auch dieser wird von der Behörde abgelehnt. Der Anwalt von Dietmar D. reicht daraufhin Klage ein und beantragt im Laufe des Prozesses, dass ein Facharzt gutachterlich gehört wird. Die Kosten von 2.500,- € hierfür muss Dietmar D. vorstrecken. Das Gutachten fällt erfreulicherweise positiv für Dietmar D. aus und vor Gericht einigt man sich schließlich darauf, dass Dietmar D. einen Grad der Behinderung von 50 erhält.
Die Anwaltskosten in Höhe von insgesamt knapp 1.900,- € übernimmt teilweise die Staatskasse, den Rest trägt die AUXILIA für Dietmar D. Die Kosten für das Gutachten gemäß § 109 SGG hätte Dietmar D. selbst niemals aufbringen können. Diese wurden von der AUXILIA vorgestreckt. Nach Ende des fast einjährigen Verfahrens übernahm die Staatskasse diese Kosten, da das Gutachten neue medizinische Gesichtspunkte und Hinweise gebracht hat, die für die Entscheidung des Rechtsstreites von Bedeutung waren und die Aufklärung des Sachverhaltes objektiv gefördert haben.
Hintergrund
Die anwaltliche Beratung zu einem Antrag auf eine Pflegestufe ist als Leistungserweiterung ausschließlich in unserem speziell auf die Bedürfnisse von Senioren abgestimmten Produkt JURSENIOR enthalten.
Die Rechtsanwaltsgebühren für das Widerspruchsverfahren, die anschließende Klage sowie die Kosten des Gutachtens nach § 109 SGG (Leistungsart Sozial-Rechtsschutz für den privaten Bereich ARB/2016) sind in allen Produkten, die den Privat-Rechtsschutz umfassen, versichert.