Ein verhängnisvoller Transport
Karl H. betreibt schon seit einigen Jahren den elterlichen Milchviehbetrieb weiter. Er hat momentan unter anderem 15 tragende Kühe. Diese müssen von der Sommerweide ins Winterquartier gebracht werden. Dazu beauftragt er wie jedes Jahr den spezialisierten Dienstleister V.
Auf dem Transportweg kommt der eingesetzte Vieh-Transporter auf dem nassen und teilweise mit schmierigem Laub verschmutzten Forstwirtschaftsweg von der Fahrbahn ab. Fast alle Kühe werden schwer verletzt. Der von der Polizei hinzugeholte Tierarzt muss einige Kühe einschläfern.
Der Vieh-Transporter muss durch eine Spezialfirma gesichert werden. Erst am folgenden Tag kann er mitsamt den toten Tieren geborgen und abgeholt werden.
Karl H. ist entsetzt. Er steht nun mit einem erheblichen Schaden da. Die toten Kühe allein hatten einen Wert von ca. 30.000,- €. Zu berücksichtigen ist auch der entgangene Gewinn von ca. 100.000,- €, den die Kühe in nächster Zeit eingebracht hätten.
Den Verlust mit neuen Kühen auszugleichen, funktioniert leider nicht. Denn neue Kühe können nicht einfach so in die bestehende Herde integriert werden. Die Integration bedeutet einen großen Aufwand und dauert mehrere Jahre. Daher kommt es in den kommenden Perioden der Milchproduktion zu Ausfällen.
Karl H. will die Schäden bei der Viehtransport-Firma geltend machen. Er ist der Meinung, der Unfall hätte vermieden werden können und ist auch Folge eines Fahrfehlers.
Er argumentiert, dass es erstens eine alternative und weniger gefährliche Route gegeben hätte. Und zweitens fuhr der Fahrer der Transport-Firma nicht mit angemessener Geschwindigkeit. Der Unfall wurde daher leichtfertig verursacht.
Karl H. ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an und schildert seinen Fall. Der Experte am Telefon empfiehlt ihm einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser macht den Schaden sofort bei der Gegenseite geltend. Die Transport-Firma verweigert die Zahlung der Entschädigung. Deshalb wird Klage erhoben.
Der Richter sieht auch nach Hinzuziehen eines Sachverständigen keine eindeutige Sachlage. Er schlägt den Parteien einen Vergleich vor.
Karl H. bekommt eine Summe von 50.000,- € von der Gegenseite. Von den entstandenen Gerichtskosten in Höhe von knapp 18.000,- € muss Karl H. 60 % tragen. Diese fast 11.000,- € übernimmt die KS/AUXILIA für ihn.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Schadenersatz-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit in allen Produkten enthalten, die den landwirtschaftlichen Bereich beinhalten.
Die Highlights des JURAGRAR:
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Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind (wenn diese beantragt und
dokumentiert wurden),
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Flurbereinigungsverfahren