JUR-Life 06/2024

Die schlechten Verlierer

Der Sportverein V e.V. betreibt eine kleine aber feine Sportanlage. Eines Morgens macht der Hauswart eine böse Entdeckung.

Der stabile, fast neue Zaun ist scheinbar von einem Auto oder Ähnlichem umgefahren worden. Auf dem Fußballplatz sind überall Reifenspuren zu sehen, teils tief in den Rasen gefahren. Und auch die Tore wurden umgefahren und stark beschädigt.

Der gesamte Verein ist schockiert. Insgesamt ist ein Schaden von ca. 30.000,- € entstanden. Für den kleinen Vorstadtverein ist das eine beträchtliche Summe und existenzgefährdend.

Doch zum Glück wird der Platz zum Teil videoüberwacht. Die Polizei stellt das Beweismaterial sicher und sichtet die Videos der Nacht.

Es stellt sich heraus, dass offenbar Betrunkene mit einem SUV mit Frontschutzbügel den Zaun durchbrochen haben. Diese sind mehrmals in Kreisen und Schlangenlinien über den Platz gefahren und haben mit dem Wagen auch die Tore beschädigt.

Erfreulicherweise kann das Kennzeichen erkennbar gemacht werden.

Die Ermittlungen ergeben, dass es sich um Mitglieder eines gegnerischen Teams handelt. Dieses hat erst vor kurzem sehr hoch gegen die Mannschaft des geschädigten Vereins verloren.

Die Täter werden von offizieller Seite strafrechtlich verfolgt. Doch wegen des Schadens muss der Verein selbst zivilrechtlich tätig werden. Gut, dass der Sportverein V e.V. rechtsschutzversichert ist.

Die zuständige Vereinsleitung ruft direkt bei der KS/AUXILIA an und schildert den Vorfall. Der Experte am Telefon empfiehlt einen passenden Rechtsanwalt, der die Schadenersatzansprüche geltend macht. Leider lassen sich die Täter außergerichtlich zu keiner Zahlung bewegen. Daher reicht der Rechtsanwalt Klage ein.

An der Täterschaft gibt es aufgrund des Videos und Kennzeichens nicht viel zu rütteln. Der Streit besteht im Wesentlichen über die Höhe des Schadens. Um die Schadenshöhe zu bestätigen, wird vom Gericht ein Gutachter zur Ermittlung bestellt. Die Kosten für den Gutachter in Höhe von 2.500,-€ streckt die KS/AUXILIA für den Verein vor.

Der Gutachter bestätigt bis auf ein paar kleinere Punkte die Höhe des Streitwertes. Die Täter werden zur Zahlung des Schadens verdonnert. Außerdem müssen sie die Kosten des gesamten Rechtsstreits übernehmen. Das sind zusätzliche 11.000,- €.

Die Vereinsleitung ist sehr glücklich. Der Vereinsbetrieb kann weiterlaufen – ohne Rechtsschutz hätte dies wohl das Ende des Vereinslebens bedeutet.

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz im Vereins-Rechtsschutz sowie im Top-Produkt JURVEREIN abgesichert.

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