Firmenvertrags-Rechtsschutz

Der Firmenvertrags-Rechtsschutz ist die zentrale Ergänzung für den Geschäftskundenvertrag:

  • Versicherbar für viele Branchen und Berufe
  • Versicherungssumme von max. 100.000,– € für mehrere Instanzen ausreichend
  • Streitwert von max. 200.000,– € ausreichend für Mittelständler und Handwerker

 

 Jetzt berechnen und Angebot erstellen 

Übersicht

Der Firmenvertrags-Rechtsschutz ist die optimale Ergänzung für Geschäftskunden und bei JURBUSINESS, Business-Rechtsschutz mit/ohne SSR oder zum Firmen-Rechtsschutz zuwählbar.

 

  • Firmenvertrags-Rechtsschutz

 

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Details

Details zum Firmenvertrags-Rechtsschutz

Firmenvertrags-Rechtsschutz

Vertrags-Rechtsschutz für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit vor Gericht.

Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen (z.B. Kauf- oder Werkverträgen) vor deutschen Gerichten zur

  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder 
  • Abwehr von Ansprüchen, soweit diese auf die Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind.

Der Mindeststreitwert beträgt 1.500,– €, die Streitwertobergrenze 200.000,– €, die Versicherungssumme 100.000,– €.

  • Nicht versichert, aber über Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Diensleistungen versicherbar sind Streitigkeiten: 
    • aus Verträgen, die bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind
    • im ursächlichen Zusammenhang mit Dienstleistungen, die nicht ganz oder teilweise Bestandteil einer zu erbringenden Dienstleistung sind, zum Beispiel: Werbedienstleistungen

  • Nicht versichert, aber über Versicherungsvertrags-Rechtsschutz versicherbar sind Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen
  • Nicht versichert, aber über Privat-Rechtsschutz (Rechtsschutz für Inhaber o. Geschäftsführer) versicherbar sind Streitigkeiten aus dem privaten Bereich
  • Nicht versichert, aber über Verkehrs-Rechtsschutz versicherbar sind Streitighkeiten als Eigentümer, Halter, Käufer, Verkäufer, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von motorgetriebenen Land-, Wasser, und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger
  • Nicht versichert, aber über Firmen-Rechtsschutz versicherbar sind Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen als Arbeitgeber
  • Nicht versichert, aber über Rechtsschutz für selbst genutzte Gewerbeobjekte versicherbar sind Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben (z. B. JURBUSINESS, Business-Rechtsschutz mit/ohne SSR und Firmen-Rechtsschutz).
  • Nicht versichert sind Streitigkeiten 
    • aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts
    • aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben sowie Betriebsteilen, aus Werkverträgen über Bauleistungen, die nicht von allen Vertragspartnern unterzeichnet sind
    • aus der Abwehr von Ansprüchen auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in ursächlichem Zusammenhang mit einer erheblichen Störung bzw. Unterbrechung der Lieferketten, z.B. aufgrund einer Pandemie

  • Versicherbar für viele Branchen und Berufe
  • zentrale Ergänzung für den Geschäftskundenvertrag
  • Streitwert von max. 200.000,– € ausreichend für Mittelständler und Handwerker
  • Versicherungssumme von max. 100.000,– € für mehrere Instanzen ausreichend
  • Versicherungssumme gilt je RS-Fall - keine Begrenzung je Kalenderjahr
  • Bei Überschreiten der Streitwertobergrenze Kostenübernahme auf Grundlage eines Streitwerts von 200.000,– € (keine Quotelung)

Im Firmenvertrags-Rechtsschutz versicherbare Unternehmen

Im Tarif Firmenvertrags-Rechtsschutz versicherbar sind die in B.2.3.2. der AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026) genannten Unternehmen, wenn bzw. solange sie einen Versicherungsvertrag bei der AUXILIA im Geschäftskundentarif als Hauptprodukt mit mindestens dem Umfang Firmen-Rechtsschutz abschließen bzw. abgeschlossen haben, maximal 3.000.000,– € Jahresbruttoumsatz ausweisen und maximal zwanzig Mitarbeiter beschäftigen; es gilt das Berechnungsschema gemäß B.6. der AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026).

Sind bzw. werden weitere Unternehmen gemäß C.2.2. der AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026) mitversichert und soll der Firmenvertrags-Rechtsschutz abgeschlossen werden, so sind sowohl das versicherte als auch die mitversicherten Unternehmen jeweils gesondert im Firmenvertrags-Rechtsschutz zu versichern.

Die folgenden Branchen sind im Tarif Firmenvertrags-Rechtsschutz versicherbar:

Diverse Branchen / Berufe

  • Handwerker im KFZ-Bereich
    • KFZ-Reparaturwerkstätte (Hinweis: Im Firmenvertrags-Rechtsschutz nicht versicherbar ist der KFZ-Handel);
    • Elektromaschinentechniker, Elektromaschinenbauer
    • Feinwerkmechaniker
    • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
    • KFZ-Lackiererei
    • Kraftfahrzeugmechatroniker
    •  Landmaschinentechniker
    • Reifen- und Vulkanisationstechniker

  • Allgemeines Handwerk
    • Behälter- und Apparatebauer
    • Boots- und Schiffbauer
    • handwerkliche Waffenbauer / Büchsenmacher (Hinweis: Unternehmen, deren Produkte ganz oder teilweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, sind nicht versicherbar)
    • Fassmacher/ Schäffler/ Böttcher
    • Chirurgiemechaniker
    • Drechsler- und Holzspielzeugmacher
    • Glaser, Glasmanufaktur, Glasveredler, Glasbläser, Glasapparatebauer 
    • Goldschmied, Uhrmacher
    • Musikinstrumentenbauer (z.B. Orgel- und Harmoniumbauer), Instrumentenstimmer (z.B. Klavierstimmer)
    • Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker
    • Schornsteinfeger 
    • Seiler und Netzmacher
    • Zahntechniker, Dentallabor
    • Zweiradmechatroniker
    • Werbetechniker, Schilder-und Lichtreklamehersteller

  • Dienstleister
    • Bestattungsunternehmen
    • Chemische Reinigung, Wäscherei, Waschsalon, Reinigungsannahmestelle
    • Copyshop/Kopierladen, Lottoannahme, Post- und Paketshop
    • Dolmetscher/ Übersetzer / Sprecher
    • Ernährungsberatung (stationär, ggf. mit ergänzendem Online-Auftritt)
    • Fitnessstudio/ Sportstudio;
    • Friseur
    • Fußpflegesalon, Kosmetikstudio, Wellness-/ Massagesalon
    • Galerie
    • Garten- und Landschaftsbauer
    • Hausmeisterservice
    • Hörgeräteakustiker, Optiker
    • IT-Dienstleister (z.B. Programmierer, Softwareentwickler, Graphikdesigner, Websitedesigner)
    • Kühlhaus, Lagereibetrieb
    • Multimedia-/ Smart-Home-Designer
    • Pensionspferdehaltung (sofern nicht Versicherbarkeit im Tarif JURAGRAR besteht) 
    • Raumausstatter, Inneneinrichter, Polsterer, Möbeldesigner
    • Reisebüro/Reiseveranstalter
    • Social-Media-Manager, Content-Manager, Texter, Prompter, Videograf
    • Solarium/ Sauna
    • Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer
    • Tätowierstudio
    • Telefonshop
    • Private Weiterbildungseinrichtungen (Nachhilfeinstitute/Sprachschulen/ Tanzschulen/Musikschulen/Sportschulen/Kunst- und Kreativkurse/ Koch- und Backschulen) (Hinweis: Im Firmenvertrags-Rechtsschutz nicht versicherbar sind reinen Online-Einrichtungen)
    • Werbeagentur

  • Einzel- und Großhändler im stationären Handel, ggf. mit ergänzendem Online-Handel
    • Agrar- und Landhandel
    • Arzneimittel- und Pharmahandel
    • Baustoffhandel, Werkzeughandel, Türen-, Fenster-, Treppenhandel 
    • Holzhandel
    • Blumenhandel, Floristik
    • Brennstoffhandel (z.B. Heizöl, Treibstoffe, Flüssiggas, Kohlen, Holz/Pellets)
    • Buchhandel
    • Chemikalienhandel
    • Computer-/ Elektronik- und Softwarehandel
    • Handel von Elektro-, Rundfunk, Fernsehgeräten, Handel von Nachrichten- und Sicherheitstechnik
    • Drogerie, Parfümerie
    • Fahrradhandel
    • Fotofachgeschäft/ Fotograf / Fotolabor
    • Handel für Geschenkartikel, Wohnaccessoires, Dekorationsartikel, Souvenirs
    • Haushaltswarenhandel
    • Heimwerkermarkt
    • Juwelier
    • Kaufhaus/ Warenhaus 
    • Kiosk/ Trinkhalle/ Späti (für Waren des täglichen Bedarfes)
    • Küchenstudios, Küchenbauer
    • Lebensmittelhandel/ Supermarkt
    • Handel von Getränken und Spirituosen
    • Maschinenhandel
    • Möbelhandel, Raumausstattung
    • Handel von Mode-, Bekleidung, Schuhen, Lederwaren-, Koffern, Taschen und Sportartikeln
    • Musikalienhandel
    • Reformhaus, Naturkosthandel
    • Sanitätshaus/ Handel für Medizinische Geräte
    • Handel für Schreibwaren/ Bürobedarf/ Bastelbedarf
    • Tabakwarenhandel
    • Spielwarenhandel
    • Textilwaren
    • Warenautomaten
    • Handel für Zoo- und Tierbedarf

  • Hoteliers und Gastronomen
    • Hotel, Pension
    • Jugendherberge
    • Gaststätte, Restaurant, Bar 
    • Bistro, Café, Imbiss, Foodtruck, Eisdiele
    • Bowlingcenter, Kegelbahn
    • Kantinen- und (Groß)Küchenbetrieb
    • Partyservice, Catering

  • Handwerker im Lebensmittelbereich
    • Bäckerei, Konditorei, Patisserie, Chocolaterie, Stehcafé
    • Fischverarbeitung, ggf. mit angeschlossenem Imbiss/ Verkauf
    • Metzgerei/Fleischerei/Schlachterei ggf. mit angeschlossenem Imbiss
    • Milchverarbeitung/Käsereien
    • Mühle, ggf. mit angeschlossenem Mühlenladen (Verkauf von Mehlen, Körnern etc.)
    • Obst- und Gemüseverarbeitung, Mosterei, Kelterei, Saftherstellung (Hinweis: Im Firmenvertrags-Rechtsschutz nicht versicherbar ist der Anbau von Obst und Gemüse. Dieser ist ggf. versicherbar im Tarif JURAGRAR)

  • Handwerker im Bau- und Baunebengewerbe
    • Brunnenbauer, Kanalbauer
    • Dachdecker
    • Elektrotechniker, Elektroinstallation / Elektriker
    • Estrichleger, Trockenbauer
    • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
    • Gerüstbauer
    • Informationselektroniker
    • Installateur- und Heizungsbauer
    • Klempner, Spengler, Metallbauer, Stahlbauer
    • Maler und Lackierer 
    • Mechatroniker für Wärme- und Kältetechnik/Klimatechnik
    • Maurer und Betonbauer
    • Hochbau
    • Ofen- und Luftheizungsbau
    • Kamin- und Kachelofenbauer
    • Parkettleger
    • Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker
    • Sanitärbau
    • Steinmetze und Steinbildhauer, Holzbildhauer; Straßen- und Tiefbau
    • Stuckateure, Gipser
    • Vermessungsingenieure
    • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
    • Werksteinhersteller (vormals: Betonstein- und Terrazzobauer)
    • Zimmerer/ Schreiner/ Tischler/ Fensterbauer

Schadenbeispiele

Firmenvertrags-Rechtsschutz

Streitigkeiten:

  • Streit mit einem Kunden vor Gericht, weil dieser die Rechnung wegen angeblicher Nachbesserungsansprüche nicht bezahlt hat
  • Klage eines Kunden auf Schadenersatz wegen Mangelbeseitigungskosten und der Behauptung, dass die erbrachte Werkleistung mangelhaft war
  • Streit mit einem Lieferanten, der minderwertiges Material für einen Kundenauftrag geliefert hat 

Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.

Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.