Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sichert das mobile Leben Ihrer Kunden ab.
- Sie erhalten ein Rechtsschutz-Paket zu einem besonders günstigen Preis.
Bereits ab 65,-€ im Jahr bzw. 5,75€ im Monat
Beitragsbasis: 1000,- € Selbstbeteiligung, bis 3 Beschäftigte, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sichert Ihre Gewerbekunden im mobilen Leben ab. Sie erhalten ein Rechtsschutz-Produkt zu einem besonders günstigen Preis:
- Verkehrs-Rechtsschutz oder
- Fahrzeug-Rechtschutz
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
- Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
PremiumService inklusive
Für den Vertrag
Der Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Vermittler-Portal (24/7).
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahmen: BU-Antrags-Check, Job-Services, Sozialrechts-Hilfe, Nebenkosten-Check)
Kostenübernahme
Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:
- gesetzliche Anwaltsgebühren
- Zeugenauslagen
- gerichtliche Sachverständigengebühren
- Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
- Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
- Kosten für Gerichtsvollzieher
- Übersetzungskosten bei Auslandssachen
- Reisekosten zu ausländischen Gerichten
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
- als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn in Deutschland zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge. Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben.
- als Erwerber solcher Fahrzeuge
- als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges
- Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
- als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
- bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer in Deutschland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.
Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.
Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen Gewerbekunden AUXILIA ARB/2026