JURBUSINESS als Top-Produkt bietet beste Absicherung
- 7 Bereiche in einem Produkt
- Ausgezeichnete Leistungen
- Starker Schaden-Service
- Günstiger Preis
Bereits ab 326,- € im Jahr bzw. 28,80 € im Monat
Beitragsbasis: 1.000 € fallende Selbstbeteiligung, keine Beschäftige, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Mit JURBUSINESS bietet die AUXILIA Geschäftskunden maßgeschneiderte Rechtsschutzkonzepte – ohne Absicherung des Privatbereichs, aber mit klarer Fokussierung auf das betriebliche Risiko. Für den/die Inhaber oder Geschäftsführer kann der Privatrechtsschutz-Baustein einfach hinzugewählt werden.
JURBUSINESS umfasst
- Viele wichtige Rechtsschutz-Bausteine in einem günstigen Vertrag zusammengefasst
- Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
- Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber bis 1.000,- €
- Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen sowie Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für gewerbliche Versicherungen
- Weitreichender Internet-Rechtsschutz
- Keine Selbstbeteiligung bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt und allen Leistungen des PremiumService
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten
Inhaltsverzeichnis
- Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
- PremiumService inklusive
- Versicherte Bereiche
- Produkt-Highlights
- Kostenübernahme
- Leistungsarten
- Bedingungen
- Schadenfälle
Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
PremiumService inklusive
Für Ihren Vertrag
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
- Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahmen: BU-Antrags-Check, Job-Services, Sozialrechts-Hilfe, Nebenkosten-Check)
Versicherte Bereiche
Firmen-Rechtsschutz mit InkassoPro
(ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und versicherbar sind.
Mitversichert sind alle Inhaber, Geschäftsführer bzw. Vorstände der versicherten Unternehmen sowie die vom Versicherungsnehmer angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht zudem Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
- als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie in Deutschland zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
- als Erwerber solcher Fahrzeuge,
- als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges (z.B. Car-Sharing),
- für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden,
- als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
Bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
- als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
- für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie
- im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis in Deutschland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Hinweise:
- Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu
- Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im
- Vertrags- und Sachenrecht.
- Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und
- Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
- Bei Speditionen, Fuhr
- -, Fracht- und Personentransportunternehmen sowie Busunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über
- 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
- Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.
Rechtsschutz für selbst genutzte Gewerbeobjekte
Versichert sind alle vom Versicherungsnehmer für die versicherte Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte in Deutschland bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete / -pacht von maximal 450.000,– € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hat der Versicherungsnehmer das gewerblich selbst genutzte Objekt von einem Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner) gemietet/gepachtet, gilt zugunsten des Familienangehörigen folgendes: Es besteht Rechtsschutz als Eigentümer für den vermietenden/verpachtenden Familienangehörigen, wenn dieser alleiniger Eigentümer dieses Objekts ist und der Familienangehörige selbst den Privat-Rechtsschutz versichert hat, z.B. über den Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für:
- neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit
- vorbereitende Maßnahmen auf eine bevorstehende selbständige oder freiberufliche Tätigkeit
- („Gründungs- bzw. Niederlassungsklausel“)
Spezial-Straf-Rechtsschutz für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit und für Unternehmen
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein bezeichneten unternehmerischen Tätigkeit sowie die Inhaber, gesetzlichen Vertreter und Prokuristen dieses Unternehmens und die von diesem Unternehmen angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für dieses Unternehmen.
Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und versicherbar sind.
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers
die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung)
die der Versicherungsnehmer im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung).
bezüglich der im Vertrag versicherten gewerblich genutzten Objekte
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Versicherungsschutz gilt für schuldrechtliche Verträge, die
- in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen.
- sich auf Kauf-, Leasing-, Wartungs- und Reparatur-verträge von ausschließlich selbst genutzten Werkzeugen, nicht zulassungspflichtigen Maschinen, Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazugehörigen Software beziehen.
- den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen / die versicherte Tätigkeit zum Gegenstand haben: ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, ordnungsgemäße Aktenentsorgung, Catering, Messe- und Eventmanagement, Raumpflege- und Gebäudereinigungsdienste, Grundstücks- und Gartenpflegedienste, Wach- und Schließdienste, Hausmeisterdienste.
Kostenübernahme
Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:
- gesetzliche Anwaltsgebühren
- Zeugenauslagen
- gerichtliche Sachverständigengebühren
- Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
- Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
- Kosten für Gerichtsvollzieher
- Übersetzungskosten bei Auslandssachen
- Reisekosten zu ausländischen Gerichten
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei
Aufhebungsvereinbarungen - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den Verkehrs-Bereich
- Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsvertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Internet-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR), Zeugenbeistand (SSR), Beistand im Verwaltungsrecht (SSR), Firmenstellungnahme (SSR), Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (SSR), Aktive Strafverfolgung (SSR)
Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. Die Eltern und Großeltern bleiben mitversichert, wenn sie im direkten Übergang aus dem Haushalt des Kunden in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dies gilt auch für teilstationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen.
Tarif für Singles / Beamte
Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.
Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, sind im Single-Tarif versicherbar. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit im Singletarif nicht mehr gegeben, wird ab Eingang der Meldung der Normaltarif berechnet. Tariflich im Singletarif mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme eines ehelichen/ eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen Vertragsgrundlagen Gewerbekunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026
Schadenfälle
Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir
für Sie in ganz Deutschland erreichbar.
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.