JURBUSINESS als Top-Produkt bietet beste Absicherung

  • 7 Bereiche in einem Produkt
  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis

Bereits ab 326,- € im Jahr bzw. 28,80 € im Monat

Beitragsbasis: 1.000 € fallende Selbstbeteiligung, keine Beschäftige, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Mit JURBUSINESS  bietet die AUXILIA Geschäftskunden maßgeschneiderte Rechtsschutzkonzepte – ohne Absicherung des Privatbereichs, aber mit klarer Fokussierung auf das betriebliche Risiko. Für den/die Inhaber oder Geschäftsführer kann der Privatrechtsschutz-Baustein einfach hinzugewählt werden.

JURBUSINESS umfasst

  • Viele wichtige Rechtsschutz-Bausteine in einem günstigen Vertrag zusammengefasst
  • Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
  • Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber bis 1.000,- €
  • Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen sowie Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für gewerbliche Versicherungen
  • Weitreichender Internet-Rechtsschutz
  • Keine Selbstbeteiligung bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt und allen Leistungen des PremiumService

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten

Inhaltsverzeichnis

  • Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
  • PremiumService inklusive
  • Versicherte Bereiche
  • Produkt-Highlights
  • Kostenübernahme
  • Leistungsarten
  • Bedingungen
  • Schadenfälle

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive

Für Ihren Vertrag

Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).

  • Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
  • Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag

Bei Rechtsfragen und Konflikten

Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahmen: Aufhebungsvertrags-Check und BU-Antrags-Check).
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.

Vorlagen & Vorsorge

Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge und -schreiben Vorsorge-Generator Unternehmervollmacht – Anwaltlich geprüfte Texte

Schutz & Prävention im digitalen Alltag

Online-Reputations-Schutz – „Rufretter“ im Internet Urheberrecht-Abmahnschutz – Online-Assistent gegen unberechtigte urheberrechtliche Abmahnungen

Online-Unterstützung

InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website Betriebskosten-Check – Prüfung der Abrechnung Bußgeld-Check – Online-Tool und Sofort-Check bei Verkehrsverstößen

Persönliche Unterstützung

Telefonische Rechtsberatung – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen Mediation – Außergerichtliche Konfliktlösung, auch bei Risikoausschlüssen (MediationXL) und für die Kernverträge (Wirtschaftsmediation) Online-Beratung – Rechtshilfe per Mail, auch bei Risikoausschlüsse (Online-BeratungXL) Chat-Beratung – schneller Kontakt mit Juristen

Rechts-Wegweiser

digitaler Navigator für die zum Rechtsproblem passenden Lösungswege

Rechts-Service

Kein Call-Center. Unterstützung bei Auswahl der Vorgehensweise, Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte

Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahmen: BU-Antrags-Check, Job-Services, Sozialrechts-Hilfe, Nebenkosten-Check)

Versicherte Bereiche

Firmen-Rechtsschutz mit InkassoPro
  • (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und versicherbar sind. 

  • Mitversichert sind alle Inhaber, Geschäftsführer bzw. Vorstände der versicherten Unternehmen sowie die vom Versicherungsnehmer angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

  • Für den Versicherungsnehmer besteht zudem Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.

Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:

  • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie in Deutschland zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, 
  • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
  • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges (z.B. Car-Sharing), 
  • für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, 
  • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,

Bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:

  • als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
  • für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie
  • im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.

Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis in Deutschland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Hinweise:

  • Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu
  • Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im
  • Vertrags- und Sachenrecht.
  • Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und
  • Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
  • Bei Speditionen, Fuhr
  • -, Fracht- und Personentransportunternehmen sowie Busunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über
  • 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
  • Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.
Rechtsschutz für selbst genutzte Gewerbeobjekte

Versichert sind alle vom Versicherungsnehmer für die versicherte Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte in Deutschland bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete / -pacht von maximal 450.000,– € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hat der Versicherungsnehmer das gewerblich selbst genutzte Objekt von einem Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner) gemietet/gepachtet, gilt zugunsten des Familienangehörigen folgendes: Es besteht Rechtsschutz als Eigentümer für den vermietenden/verpachtenden Familienangehörigen, wenn dieser alleiniger Eigentümer dieses Objekts ist und der Familienangehörige selbst den Privat-Rechtsschutz versichert hat, z.B. über den Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer.

Vorsorge-Rechtsschutz

Versicherungsschutz für:

  • neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit
  • vorbereitende Maßnahmen auf eine bevorstehende selbständige oder freiberufliche Tätigkeit
  • („Gründungs- bzw. Niederlassungsklausel“)
Spezial-Straf-Rechtsschutz für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit und für Unternehmen

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein bezeichneten unternehmerischen Tätigkeit sowie die Inhaber, gesetzlichen Vertreter und Prokuristen dieses Unternehmens und die von diesem Unternehmen angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für dieses Unternehmen.
Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und versicherbar sind.

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers
die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung)
die der Versicherungsnehmer im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung).
bezüglich der im Vertrag versicherten gewerblich genutzten Objekte

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Versicherungsschutz gilt für schuldrechtliche Verträge, die

  • in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen.
  • sich auf Kauf-, Leasing-, Wartungs- und Reparatur-verträge von ausschließlich selbst genutzten Werkzeugen, nicht zulassungspflichtigen Maschinen, Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazugehörigen Software beziehen.
  • den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen / die versicherte Tätigkeit zum Gegenstand haben: ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, ordnungsgemäße Aktenentsorgung, Catering, Messe- und Eventmanagement, Raumpflege- und Gebäudereinigungsdienste, Grundstücks- und Gartenpflegedienste, Wach- und Schließdienste, Hausmeisterdienste.

Produkt-Highlights

Keine Selbstbeteiligung bei

  • der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
  • Leistungen, bei denen ein Höchstbetrag (Sublimit) vereinbart ist (Ausnahme SSR)

InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen

Dienstreise-Rechtsschutz

Dolmetscher für Gebärden und im Ausland mitversichert

Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen

Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden

Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden

Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • europaweit
  • beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • inklusive Rechtsschutz für Aktive Strafverfolgung und Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • gilt auch für Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, Durchsuchungsanordnungen und Beschlagnahmeanordnungen

Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber für Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, die im EU-Ausland im Homeoffice arbeiten

Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber bis 1.000,– €

Internet-Rechtsschutz für:

  • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500,– € pro Kalenderjahr 
  • den Daten-Rechtsschutz
  • die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens
  • Serviceleistungen bei Rufschädigung
  • die Prüfung der Firmen-Website auf Abmahnrisiken

Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit, auch mit größtmöglichem Leistungsumfang, mit geringstmöglicher Selbstbeteiligung möglich, mit automatischer Abfrage zur Hauptfälligkeit

Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind

Streitigkeiten aus beruflichen Versicherungen versichert

Hilfsgeschäfte inkl. selbst genutzter Produktionsmaschinen und eingekaufte Dienstleistungen versichert

Individuell anpassbar: Abwahloptionen für Arbeits-Rechtsschutz sowie Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Kostenübernahme

Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:

  • gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Zeugenauslagen
  • gerichtliche Sachverständigengebühren
  • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen
  • Reisekosten zu ausländischen Gerichten

Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei
    Aufhebungsvereinbarungen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den Verkehrs-Bereich
  • Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsvertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Internet-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR), Zeugenbeistand (SSR), Beistand im Verwaltungsrecht (SSR), Firmenstellungnahme (SSR), Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (SSR), Aktive Strafverfolgung (SSR)

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. Die Eltern und Großeltern bleiben mitversichert, wenn sie im direkten Übergang aus dem Haushalt des Kunden in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dies gilt auch für teilstationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen.

Tarif für Singles / Beamte

Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.

Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, sind im Single-Tarif versicherbar. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit im Singletarif nicht mehr gegeben, wird ab Eingang der Meldung der Normaltarif berechnet. Tariflich im Singletarif mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme eines ehelichen/ eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers.

Bedingungen

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen Vertragsgrundlagen Gewerbekunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026

Schadenfälle

Firmen-Bereich

Streitigkeiten:

  • Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
  • Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
  • Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer


Wichtige Information für Sie:
Gerade in Hinblick auf die eigene Firma oder die selbständige / freiberufliche Tätigkeit kann es schnell zu teuren Streitigkeiten kommen. In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutz­versicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie auch als Arbeitgeber in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen –­­ auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.

Verkehrs-Bereich

Streitigkeiten:

  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß

Hinweis: Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.

Grundstücks- und Mietbereich

Streitigkeiten:

  • Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung für das gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
  • Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
  • Lärmbelästigung durch Nachbarn

Hinweise:
Die seit Jahren bekannte und verkehrstechnisch gut erreichbare Adresse des Büros /der Praxis oder der Standort des Ladens sind ein nicht zu verachtender Erfolgsfaktor. Eine Kündigung durch den Vermieter kann hier weitreichende Folgen haben. Der Streitwert einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Oft geht es auch noch um Nebenkosten, die gerade im gewerblichen Bereich eine beachtliche Summe ausmachen können.

Vorsorge-Rechtsschutz

Streitigkeiten: 

  • Kündigung der bislang mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
  • Mängel am neuen PC des Kindes, den es sich für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat

Hinweis: Neu hinzutretende oder geänderte Risiken sind nicht automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Gerade hier treten aber gerne gleich mal Streitigkeiten auf. Über unseren Vorsorge-Rechtsschutz sind zukünftig eintretende und versicherbare Veränderungen der Lebensumstände ab dem Zeitpunkt der Entstehung in Deckung mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung – und das ohne Wartezeit. Zur Dokumentierung und Beitragsberechnung fragen wir mit unserem jährlichen Vorsorgefragebogen neu hinzukommende oder geänderte Risiken ab.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Strafverfahren:

  • Betrugsvorwurf nach Verkauf eines Designer-Kleides auf ebay
  • Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung nach der Verteidigung einer Frau gegen Belästigungen
  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
  • Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
  • Vorwurf einer Umweltstraftat

Wichtige Information für Sie:
Die wenigsten Verfahren enden mit einem Freispruch - nicht einmal jede zehnte vor den Strafgerichten verhandelte Sache! Und selbst dann wird meist nur ein Teil der Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. In den allermeisten Fällen müssen Sie also Ihren Strafverteidiger selbst bezahlen.

Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen


Hinweis:
Kommt es hier zu einem Streit, geht es meist um beachtliche Summen und damit erhebliche Streitwerte, aus denen sich die Prozesskosten berechnen.

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Streitigkeiten

  • Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktionsmaschine oder IT-Anlage
  • Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
  • Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
  • Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung


Wichtige Information für Sie:
Oftmals kommt es zu Streitigkeiten, die eigentlich gar nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, sondern Dinge, die Sie gerade bei der Erledigung Ihres Kerngeschäfts unterstützen sollen, z.B. die PC-Anlage oder Maschinen für Ihre Werkstatt. Das ist dann besonders ärgerlich, weil es Sie bei der eigentlichen Arbeit behindert und es sich meist um teure Anschaffungen handelt.

Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir 
für Sie in ganz Deutschland erreichbar. 

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.

 

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