JURMEDICAL - umfangreicher und optimaler Rechtsschutz für Ihre Kunden aus dem Heilwesenbereich
- Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
- Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz (europaweit)
- Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
Bereits ab 347,- € im Jahr bzw. 30,65 € im Monat
Beitragsbasis: 1.000,- € Selbstbeteiligung, 0 Beschäftigte, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

JURMEDICAL ist die Top-Rechtsschutzkombination im Heilwesenbereich: Ein Produkt mit umfassenden Leistungen zu einem besonders günstigen Preis.
JURMEDICAL umfasst
- Viele wichtige Rechtsschutz-Bausteine in einem günstigen Vertrag zusammengefasst
- Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
- Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber bis 1.000,- €
- Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht, Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen, Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für gewerbliche Versicherungen
- Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- Weitreichender Internet-Rechtsschutz
- Keine Selbstbeteiligung bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt und allen Leistungen des PremiumService
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten
Inhaltsverzeichnis
- Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
- PremiumService inklusive
- Versicherte Bereiche
- Produkt-Highlights
- Kostenübernahme
- Leistungsarten
- Bedingungen
- Schadenfälle
Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
PremiumService inklusive
Für Ihren Vertrag
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
- Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahmen: BU-Antrags-Check, Job-Services, Sozialrechts-Hilfe, Nebenkosten-Check)
Versicherte Bereiche
Praxis-Rechtschutz
inkl. Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit, InkassoPro und Regress-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter die direktionsanfragepflichtigen und nicht versicherbaren Branchen fallen. Für diese weiteren mitversicherten Tätigkeiten/Branchen gilt der Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit nicht.
Mitversichert sind alle Inhaber, Geschäftsführer bzw. Vorstände der versicherten Unternehmen sowie die vom Versicherungsnehmer angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Für den Versicherungsnehmer besteht zudem Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
Hinweise für Regress-/Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arzt, Apotheker oder als Angehöriger eines sonstigen Heilwesenberufes für das dem sozialgerichtlichen Verfahren vorgeschaltete Vorverfahren in Regress- /Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungsschutz besteht für folgende Fälle:
- Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise
- Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem Regelung)
- Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln
Besonderheit: Kostenübernahme je Rechtsschutzfall bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,– €. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Hinweis für Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit
Der Versicherungsschutz gilt ab Gericht.
Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
- als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie in Deutschland zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
- als Erwerber solcher Fahrzeuge,
- als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges (z.B. Car-Sharing),
- für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden,
- als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
- bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
- als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
- für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis in Deutschland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
Rechtsschutz für selbst genutzte Gewerbeobjekte
Versichert sind alle vom Versicherungsnehmer für die versicherte Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte in Deutschland bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete / -pacht von maximal 450.000,– € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
Hat der Versicherungsnehmer das gewerblich selbst genutzte Objekt von einem Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner) gemietet/gepachtet, gilt zugunsten des Familienangehörigen folgendes: Es besteht Rechtsschutz als Eigentümer für den vermietenden/verpachtenden Familienangehörigen, wenn dieser alleiniger Eigentümer dieses Objekts ist und der Familienangehörige selbst den Privat-Rechtsschutz versichert hat, z.B. über den Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für:
- neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit
- vorbereitende Maßnahmen auf eine bevorstehende selbständige oder freiberufliche Tätigkeit („Gründungs- bzw. Niederlassungsklausel“)
Spezial-Straf-Rechtsschutz für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit und für Unternehmen / Praxen
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein bezeichneten unternehmerischen Tätigkeit sowie die Inhaber, gesetzlichen Vertreter und Prokuristen dieses Unternehmens und die von diesem Unternehmen angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für dieses Unternehmen.
Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer
ausgeübt werden und versicherbar sind.
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers
- die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung)
- die der Versicherungsnehmer im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung).
- bezüglich der im Vertrag versicherten gewerblich genutzten Objekte
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Versicherungsschutz gilt für schuldrechtliche Verträge
- in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen.
- sich auf Kauf-, Leasing-, Wartungs- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst genutzten Werkzeugen, nicht zulassungspflichtigen Maschinen, Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazugehörigen Software beziehen.
- den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen / die versicherte Tätigkeit zum Gegenstand haben: ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, ordnungsgemäße Aktenentsorgung, Catering, Messe- und Eventmanagement, Raumpflege- und Gebäudereinigungsdienste, Grundstücks- und Gartenpflegedienste, Wach- und Schließdienste, Hausmeisterdienste.
Kostenübernahme
Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:
- gesetzliche Anwaltsgebühren
- Zeugenauslagen
- gerichtliche Sachverständigengebühren
- Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
- Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
- Kosten für Gerichtsvollzieher
- Übersetzungskosten bei Auslandssachen
- Reisekosten zu ausländischen Gerichten
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den Verkehrs-Bereich
- Vertrags-Rechtsschutz für Versicherungsvertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Internet-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)
- Zeugenbeistand (SSR)
- Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)
- Firmenstellungnahme (SSR)
- Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (SSR)
- Aktive Strafverfolgung (SSR)
Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. Die Eltern und Großeltern bleiben mitversichert, wenn sie im direkten Übergang aus dem Haushalt des Kunden in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dies gilt auch für teilstationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen.
Tarif für Singles / Beamte
Die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes setzt voraus, dass der Antragsteller und/oder der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner unter die Bestimmungen der Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung fällt.
Alle Personen, die weder in einer ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben, sind im Single-Tarif versicherbar. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der AUXILIA die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen / eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit im Singletarif nicht mehr gegeben, wird ab Eingang der Meldung der Normaltarif berechnet. Tariflich im Singletarif mitversichert sind alle Familienangehörigen gemäß Familiendefinition mit Ausnahme eines ehelichen/ eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen Vertragsgrundlagen Heilwesenkunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026
Schadenfälle
Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir
für Sie in ganz Deutschland erreichbar.
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.