JUR-Life 03/2022

Guter Vorsatz mit Folgen

Leon O. möchte die warmen Temperaturen genießen und zum Klimaschutz beitragen. Er kauft sich ein neues Fahrrad, einen Helm und einen kleinen Lasten-Anhänger.

Eines Tages, als er mit seinen neuen Errungenschaften zum Einkaufen unterwegs ist, passiert ihm ein schwerer Unfall. Obwohl dem von hinten kommenden Autofahrer ein breiter Laster entgegenkommt, bremst er nicht ab und prallt mit Leon O. heftig zusammen. Leon O. stürzt von seinem Fahrrad und bleibt benommen liegen. Ein Mann redet auf ihn ein, aber er versteht gar nicht richtig, was dieser will. Er hat starke Schmerzen und verliert kurz darauf das Bewusstsein. Als er im Krankenhaus wieder aufwacht, wird ihm berichtet, dass er bereits eine mehrstündige Operation hinter sich hat. Er hat einen Halswirbel- und Schulterbruch, sowie einige andere Verletzungen. Im Moment ist noch nicht klar, ob die Lähmung seiner Beine nur von kurzer Dauer ist.

Erst ein Jahr nach dem Unfall geht es Leon O. wieder besser. Durch die vielen Reha-Maßnahmen und zusätzliche weitere Operationen sind die Aussichten gut, dass er wieder normal gehen kann. Nun muss er sich um seine noch offenen Ansprüche gegen den Unfallverursacher kümmern. Die Rechtsanwältin, die ihm von seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA empfohlen wurde, hat bisher alles hervorragend erledigt. Leon O. musste noch nicht einmal in die Kanzlei. Doch jetzt ist es leider nötig, Klage zu erheben. Per Video-Telefonat erläutert die Rechtsanwältin, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung noch erheblich mehr zahlen müsse, insbesondere für Schmerzensgeld und den Haushaltsführungsschaden. Bisher sind nur 20.000,- € ausgezahlt.

Fachliche Erläuterung: Ein Haushaltsführungsschaden liegt vor, wenn eine Person ihren Haushalt teilweise oder gar nicht mehr führen kann. Das entsteht meist im Schadenersatzrecht nach schweren Körperverletzungen.

Nach Ansicht der Rechtsanwältin stünden Leon O. weitere 180.000,- € zu. Sie erhebt daraufhin Klage für Leon O. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sehr umfangreiche Einwände vor. Der Richter zieht einen Sachverständigen hinzu. Nach dessen Gutachten und der Befragung in der Verhandlung schlägt der Richter vor, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung weitere 160.000,- € an Leon O. zahlt. Zudem muss die Haftpflichtversicherung die Kosten des Rechtsstreits zu 90 % tragen. Zähneknirschend ist die Gegenseite mit diesem Vergleich einverstanden. Von den Gesamtkosten des Rechtsstreits in Höhe von fast 26.000,- € entfallen damit auf Leon O. 2.600,- €, die die KS/AUXILIA für ihn übernimmt. Leon O. ist natürlich klar, dass er dieses Ergebnis ohne juristische Hilfe und Kostendeckungszusage nicht erreicht hätte.

Hintergrund
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