JUR-Life 08/2015

Schwerer Schicksalsschlag

© Teka77 (istock.com)

Hubertus G. ist ein lebenslustiger, rüstiger älterer Mann. Er trifft sich gerne mit seinen Freunden und macht Ausflüge und Reisen mit seiner Frau.

Eines Tages ist er auf regennasser Fahrbahn mit seinem Auto unterwegs. Trotz angepasster Fahrweise kommt er von der Fahrbahn ab. Der Unfall führt zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und anschließenden dauerhaften körperlichen Problemen.

Seine Unfallversicherung hat ohne Probleme Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt. Der Arzt von Hubertus G. hat zudem eine Invaliditätsbescheinigung ausgestellt. Darin ist angegeben, dass ein Dauerschaden eingetreten ist und die Höhe der dauerhaften Invalidität sofort festgestellt werden kann. Die Unfallversicherung beauftragt daraufhin einen Gutachter. Nach Erstellung des Gutachtens zieht sich die Unfallversicherung auf den Standpunkt zurück, dass sich erst in ein paar Jahren die dauerhaften Unfallfolgen feststellen lassen. Die ärztliche Behandlung sei außerdem noch nicht abgeschlossen. Somit käme eine Invaliditätsleistung derzeit keinesfalls in Frage.

Hubertus G. muss einen Anwalt einschalten. Dieser erhebt nach erfolglosem Schriftwechsel mit der Unfallversicherung Klage über 400.000,- € aufgrund der Vollinvalidität. Der Anwalt beruft sich hier u.a. auf Fehler im Gutachten. Außerdem könne der Umstand, dass Hubertus G. eine lebenslange Behandlung benötigt, nicht dazu führen, dass die Gegenseite beansprucht, die Behandlung sei noch nicht abgeschlossen. Die Behandlung aufgrund des Unfalls sei schließlich gemäß ärztlicher Bescheinigung bereits abgeschlossen
Hubertus G. muss bei Klageeinreichung 8.997,- € Gerichtskosten vorauszahlen. Nachdem der Richter alle Seiten angehört hat, ordnet er ein neues Gutachten durch einen weiteren Sachverständigen an. Hierfür sind 4.000,- € von Hubertus G. vorzustrecken. Zusätzlich hat auch sein Anwalt bereits über 10.000,- € für seine Tätigkeit in Rechnung gestellt.

Die vorgenannten Kosten in Höhe von fast 23.000,- € hat die AUXILIA Rechtsschutz für Herrn G. verauslagt. Ansonsten hätte er den Prozess gar nicht durchstehen können.
Das neue Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bereits jetzt feststeht, dass es bei Hubertus G. bei einer Vollinvalidität bleiben wird. Mögliche kleine Besserungen vermögen hieran nichts zu ändern. Das Gericht verurteilt daraufhin die Unfallversicherung zur Zahlung von 400.000,- € sowie zur Übernahme der Gerichts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten.

 

Hintergrund
Der Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht versichert. Diese ist im Privat-Rechtsschutz und somit in den meisten Produktkombinationen für Privatkunden enthalten.