Spezial-Straf-Rechtsschutz

Übersicht

Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für alle Privatkunden. Sie erhalten einen Versicherungsschutz dessen Leistungen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutz hinausgehen. 
 

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

Selbstbeteiligung – verschiedene Möglichkeiten:

Feste Selbstbeteiligung mit 250,- € oder 500,- €

Details

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versicherter Bereich:

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.

Notwendigkeit

  • Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus – Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen
  • Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermittlungsverfahren
  • Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
  • private und berufliche Existenz durch laufende Ermittlungsverfahren bedroht

Vorteile

  • Unterstützung mit dem Ziel einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung des Strafverfahrens
  • Finanzielle Mittel um:
    • spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
    • den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
    • gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind

  • Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
  • Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
  • Weltweiter Versicherungsschutz für den privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten
  • Strafkaution mit 1 Million € Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht

 

Zum versicherten Personenkreis zählen (entsprechend der u.g. Familiendefinition):

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern

Familiendefinition:
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  1. minderjährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  2. unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
  3. im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen.


Bitte beachten Sie:

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann als Zusatzprodukt zu Privat-Rechtsschutz, Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz oder Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ( (§§ 25, 25a, 26 ARB/2021) abgeschlossen werden.

Schadenbeispiele

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Ihr mögliches Kostenrisiko für die Strafverteidigung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Strafverfahren: 

  • Betrugsvorwurf nach Verkauf eines Designer-Kleides auf ebay
  • Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung nach der Verteidigung einer Frau gegen Belästigungen
  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum

 

Wichtige Information für Sie:

Die wenigsten Verfahren enden mit einem Freispruch – nicht einmal jede zehnte vor den Strafgerichten verhandelte Sache! Und selbst dann wird meist nur ein Teil der Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. In den allermeisten Fällen müssen Sie also Ihren Strafverteidiger selbst bezahlen.