JUR-Life 10/2019

Aus dem Nichts brutal niedergeschlagen


Familie N. macht Urlaub in der Schweiz. Die 15 Jahre alte Tochter Katarina N. geht, wie schon öfter, mit dem Familienhund spazieren. Am Ende des Spaziergangs darf der Hund immer noch in einer kleinen Bucht eines Sees schwimmen. An der Bucht taucht plötzlich ein etwa gleichaltriger Junge auf und hantiert mit dort herumliegenden Eisenstangen. Er möchte den Hund streicheln. Dieser versteht die etwas ungelenken Bewegungen des Jungen mit den Stangen aber falsch und bellt ihn an. Katarina N. fühlt sich irgendwie unwohl und meint, dass sie jetzt besser nach Hause gehen. Sie dreht sich um, um die Leine aufzuheben. In diesem Moment schlägt der Junge mit einer Eisenstange auf sie ein. Danach zerrt er sie zum Wasser, würgt sie und versucht sie unterzutauchen. Katarina N. kann sich aufgrund des immerzu bellenden Hundes losreißen und der Junge haut ab. Katarina N. ist völlig benommen. Irgendetwas stimmt mit ihren Augen nicht. Sie läuft zurück zu ihren Eltern in die Ferienwohnung.

Die Eltern erschrecken beim Anblick ihrer Tochter fürchterlich und alarmieren den Notarzt und die Polizei. Katarina N. wird in das nächste Krankenhaus gebracht. Dort stellt sich heraus, dass sie das Augenlicht auf einem Auge verloren hat. Die Polizei kann aufgrund herbeigeeilter Zeugen den Jungen schnell ausfindig machen. Er ist schon früher auffällig geworden und in dem Dorf bekannt. Der Vorfall wird als versuchter Mord gewertet.

Familie N. meldet den Fall ihrer Rechtsschutzversicherung bei der AUXILIA. Dort wird der Familie ein Schweizer Anwalt empfohlen. Dieser macht Ansprüche in Höhe von fast 1.000.000,- € geltend. Er nimmt zusätzlich auch die Adoptiveltern des Jungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Anspruch. Der Rechtsstreit dauert im Folgenden über 10 Jahre und es gibt viele Streitpunkte hinsichtlich Schuldfähigkeit des Täters und welche Höhe der Schadenforderungen Katarina N. aus diesem schrecklichen Vorfall entstanden sind. Für die verschiedenen Fragen wird jeweils mindestens ein Gutachter beauftragt.

Der Gutachter zu den Schadenspositionen kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass Katarina N. rund 450.000,- € aus dem Vorfall zugesprochen werden müssten. Auf dieser Basis kommt man zu einer Einigung mit der Haftpflichtversicherung der Eltern, die ihre Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt haben. Die angefallenen Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtskosten und Gutachten von über 100.000,- € hat die AUXILIA für Katarina N. übernommen.

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz in allen  Produkten der KS/AUXILIA enthalten (z.B. JURPRIVAT).
 

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