JUR-Life 03/2018

Der große Cyber-Bluff

(© pikselstock – stock.adobe.com)

Sandro P. betreibt ein Fahrradgeschäft in seiner Heimatgemeinde. Vor geraumer Zeit hat er dafür seine Webseite erneuert. So können seine Fahrräder auch online erworben, bezahlt und anschließend im Laden abgeholt werden. Sein Laden läuft gut, die Kunden sind zufrieden und Sandro P. freut sich über das florierende Geschäft.

Eines Tages kommt ein Kunde in den Fahrradladen und möchte sein online gekauftes Fahrrad abholen. Dafür legt er eine Bestellbestätigung vor. Doch Sandro P. kann sich an diese Bestellung nicht erinnern. Er überprüft das, doch keine Bestellung, kein Geldeingang, nichts. Das muss ein Irrtum sein, eröffnet er dem Kunden und lässt ihn mit in das Bestellsystem schauen. Der Kunde besteht darauf, dass er ordnungsgemäß bestellt und bezahlt hätte und zeigt Sandro P. diverse Bestätigungsmails und den Online-Kontoauszug. Sandro P. ist ratlos. Er hat das Geld nicht auf seinem Konto. Er verspricht dem Kunden eine möglichst schnelle Aufklärung und vertröstet ihn, da das Fahrrad ohnehin nicht vorrätig ist. Der Kunde zieht angesäuert davon. Sandro P. ruft bei seinem IT-Experten an, der der Sache nachgehen soll. Das Ganze erscheint ihm mysteriös. Nach kurzer Zeit meldet sich der IT-Fachmann: Die Webseite wurde manipuliert. Er habe die ganze Seite jetzt sicherheitshalber offline genommen. Sandro P. wird kreidebleich. Er erstattet Anzeige bei der Polizei. Diese berichtet Sandro P., dass sie bereits weitere Anzeigen dieser Art hat und vom gleichen Täter ausgeht. Man habe hier aber inzwischen eine heiße Spur. 

Sandro P. muss sich derweilen mit drei weiteren wütenden Kunden auseinandersetzen, die über die manipulierte Seite auch ein Fahrrad bestellt hatten.

Der Täter kann tatsächlich ermittelt und dingfest gemacht werden. Sandro P. ist insgesamt ein Schaden von fast 20.000,- € entstanden. Diesen fordert er nun von dem Betrüger zurück, der jedoch von selber natürlich nichts zahlt. So muss Sandro P. einen Anwalt einschalten und eine Klage einreichen lassen. Nur so erhält Sandro P. einen Titel, aus dem vollstreckt werden kann.

Sandro P. bekommt vor Gericht Recht, so dass der Gegner auch seine Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von fast 4.000,- € übernehmen muss. Doch beim Gegner sind leider nur drei Viertel der entstandenen Schadenssumme zu holen. Für die Anwalts- und Gerichtskosten ist da kein Geld mehr vorhanden, doch Dank seiner AUXILIA Rechtsschutzversicherung bleibt Sandro P. auf diesen Kosten nicht sitzen.

 

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich in allen AUXILIA-Produkten enthalten, die den Firmen-Bereich abgesichert haben.