JUR-Life 07/2021

Ein Verkehrsunfall mit Folgen

Als Gerry P. nach einem langen Arbeitstag den üblichen Weg mit seinem Auto nach Hause fährt, verändert sich plötzlich sein Leben. Ein alkoholisierter Autofahrer stößt rücksichtslos aus einer Parklücke auf die Fahrbahn und trifft dabei Gerry P.s Auto voll an der Fahrerseite. Gerry P. hat keine Möglichkeit, zu reagieren. Am Unfallort werden bei ihm erhöhte Blutdruckwerte festgestellt. Er kommt zur Überwachung für ein paar Tage ins Krankenhaus. Dort wird festgestellt, dass er aufgrund des Unfalls an Tinnitus, erheblichen Kopfschmerzen, einer HWS-Distorsion und Schwindel leidet. Nach dem Krankenhausaufenthalt übernimmt sein Hausarzt die weitere Behandlung. Gerry P. ist noch für vier Wochen krankgeschrieben. Zunächst geht es ihm wieder besser. Doch circa sechs Wochen nach dem Unfall änderte sich dies plötzlich. Gerry P. schafft es gerade noch den Notarzt telefonisch zu verständigen und er kommt wieder ins Krankenhaus mit der Diagnose Schlaganfall. Die behandelnden Ärzte führen dies auf den Unfall zurück. Gerry P. ist bis auf weiteres arbeitsunfähig.

Die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers reguliert anstandslos und vollumfänglich den Sachschaden am Fahrzeug von Gerry P. Für den Verdienstausfall nach dem Schlaganfall kommt sie allerdings nicht auf. Ebenso wenig will sie ein Schmerzensgeld aufgrund des Schlaganfalls zahlen. Dieser habe laut der Versicherung nichts mit dem Unfall zu tun, sondern sei auf die bei Gerry P. schon vor dem Unfall bestehenden Risikofaktoren, wie u.a. Nikotinabusus, Fettstoffwechselstörungen und erhöhten Blutdruck zurückzuführen.

Gerry P. ist daraufhin gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser soll seine Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Höhe von fast 300.000,- € durchsetzen. Trotz Vorlage der erforderlichen Unterlagen seiner Ärzte, bestreitet die gegnerische Versicherung weiterhin jeden Zusammenhang zwischen Unfall und Schlaganfall. Sein Rechtsanwalt reicht Klage ein. Vor Gericht bestreitet die Versicherung weiterhin jeden kausalen Zusammenhang. Der Richter beauftragt schließlich einen unabhängigen medizinischen Gutachter. Dieser hält zwar einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Schlaganfall grundsätzlich für möglich, jedoch in diesem Fall nicht für gegeben.

Die Gründe erläutert der Gutachter auch vor Gericht. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsbefunde sei eine Verletzung der Arteria vertebralis (grundsätzlich mögliche Ursache für einen Schlaganfall) in diesem Fall ausgeschlossen. Denn die vorliegende Verletzung hätte innerhalb weniger Tage zu einem Schlaganfall geführt, nicht erst nach einigen Wochen. Ursache für den Schlaganfall von Gerry P. sei eine Verengung dieser Arterie. Diese Verengung kann nicht durch den Unfall verursacht worden sein.

Das Gericht weist daraufhin die Klage ab. Die Kosten des Rechtsstreits belaufen sich auf über 30.000,- €. Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA für Gerry P.

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz in allen Produkten versichert, die den Verkehrs-Bereich beinhalten.