Aufregende Arbeitswelt
Ben T. ist seit vielen Jahren bei der Firma J. angestellt und dort sehr zufrieden. Doch dann verließen der Geschäftsführer und auch sein Vorgesetzter die Firma. Ein Jahr später gab es eine polizeiliche Durchsuchung in der Firma. Die Vorwürfe Betrug, Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Firmengeldern standen im Raum. Nach der Durchsuchung wurde Ben T. in das Büro des neuen Geschäftsführers zitiert. Sein neuer Vorgesetzter war ebenfalls dort. Mit grimmigen Mienen blickten sie ihn an und beschuldigten ihn, seit Jahren Retouren von Kunden selbst verkauft zu haben, anstatt sie direkt an die Firma weiterzuleiten. Den Erlös aus diesen Retouren von ca. 150.000,- € soll Ben T. angeblich in die eigene Tasche gesteckt haben.
Ben T. bestritt das vehement. Doch die beiden anderen schrien ihn an, legten ihm vermeintliche Beweise vor und drohten ihm sofort mit einer Strafanzeige, u.a. wegen Betrugs. Es wurden sogar zwei Ermittler der Polizei hereingebeten die bestätigten, dass Sie bereits weitere Unterlagen gefunden hätten, die Ben T. belasten.
Die beiden Ermittler sagten Ben T., dass der einzige Ausweg für ihn ein Schuldanerkenntnis vor einem Notar und die fristlose Kündigung wäre. Dann führte man ihn zu einem Auto und fuhr gemeinsam zum Notar. Der Notar erklärte Ben T. noch allerlei. Doch Ben T. war schon derart mit den Nerven fertig, dass er nur noch irgendwie aus der Sache rauskommen wollte und unterschrieb. Er kam dann kreidebleich nach Hause und erzählte alles, aufgelöst und stotternd, seiner Frau.
Diese fiel aus allen Wolken, fasste dann aber doch noch den klaren Gedanken, dass das wohl ein abgekartetes Spiel gewesen sein muss. Sie rief sofort bei der telefonischen Rechtsberatung ihrer Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA an. Diese empfahl Ben T., sofort den auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Richard S. aufzusuchen. Der Anwalt erklärte daraufhin die Anfechtung des Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung und drohte seinerseits mit einer Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Arbeitgeber. Eine Klage gegen die Kündigung reichte Richard S. ebenfalls ein.
Als die Gegenseite sich weigerte, die Unwirksamkeit des Schuldanerkenntnisses anzuerkennen, musste die Klage entsprechend erweitert werden. Am Ende einigte man sich auf die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auf die damals verweigerte Ausstellung eines guten Zeugnisses. Bezüglich des Schuldanerkenntnisses einigte man sich auf die Zahlung von 2.000,- €. Die Kosten von über 10.000,- € für Ben T.s Anwalt und anteilige Gerichtskosten übernahm die KS/AUXILIA für ihn.
Im Anschluss hat sich herausgestellt, dass der Geschäftsführer und Ben T.s Vorgesetzter gemeinsame Sache gemacht haben. Sie wollten es mehreren Mitarbeitern der Firma in die Schuhe schieben. Die beiden Herren befinden sich in polizeilichem Gewahrsam.
Inzwischen hat Ben T. ein gutes Arbeitzeugnis erhalten und der Firmeninhaber hat sich persönlich bei ihm entschuldigt. Zudem hat Ben T. das Angebot erhalten, doch wieder in der Firma zu arbeiten. Diesen möglichen Schritt überlegt sich Ben T. aber noch sehr genau.
Hintergrund
Der Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz versichert. Arbeits-Rechtsschutz für die nichtselbständige Tätigkeit ist in allen Produkten enthalten, die den Berufs-Bereich beinhalten, zum Beispiel im JURPRIVAT der Tarifgeneration 2021.