Übersicht
JURVEREIN ist die optimale Absicherung für einen Verein. Er bietet ein Rechtsschutz-Paket mit umfassenden Leistungen zu einem besonders günstigen Preis.
JURVEREIN umfasst
- Vereins-Rechtsschutz mit InkassoPro
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer für alle vom Verein selbst genutzten Objekte im Inland bis zu einer Jahresbruttomiete von 350.000,- €
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit 350,- €
- Flexible Selbstbeteiligung:
Reduzierung der Selbstbeteiligung von 600,- € auf 300,- € oder 800,- € auf 400,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird. - Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 300,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
Vorteil: Im privaten Bereich gilt immer eine feste Selbstbeteiligung von 350,- €
Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
PremiumService inklusive
Für Ihren Vertrag
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
- Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei Rechtsfragen und Konflikten
Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahmen: Aufhebungsvertrags-Check und BU-Antrags-Check).
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.
- Persönliche Ansprechpartner
- Kein Call-Center
- Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
- Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region
- Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
- Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
- Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
- Bußgeld-Check – Online-Tool für die Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen
- InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement
- Online-Reputations-Schutz – „Rufretter“ im Internet
- Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website
- Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben
Details
Top-Produkt JURVEREIN - die spezielle Kombination aus:
- Vereins-Rechtsschutz mit InkassoPro
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
- Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
- Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen
- Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit
- beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
- keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
- Internet-Rechtsschutz für den Verein für:
- die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen
- bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500,- € pro Kalenderjahr
- den Daten-Rechtsschutz
- die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens
- Serviceleistungen bei Rufschädigung
- die Prüfung der Vereins-Website auf Abmahnrisiken
- Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber 1.000,- €
- Verwaltungs-Rechtsschutz für den Verein, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im Vereins-Bereich vor deutschen Behörden
- Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
- 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
- Dienstreise-Rechtsschutz
- InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
- Zeugenbeistand (SSR)
- Firmenstellungnahme (SSR)
- Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)
Personenkreis
Versicherungsschutz besteht für den versicherten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder (in Ausübung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein).
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer im Verkehrs-Rechtsschutz:
- als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn im Inland zugelassene oder auf seinen Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger
- als Erwerber solcher Fahrzeuge sowie
- als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges.
Nicht versichert ist der Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Personen untereinander und gegen den Verein.
Voraussetzung der Versicherbarkeit
Den JURVEREIN können folgende Vereine abschließen:
- Geselligkeitsvereine
- Gesangs- und Musikvereine
- Sportvereine, z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-, Schwimm-, Wintersport-, Motorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder -trainern und keine Flugsportvereine)
- Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine
- Freiwillige Feuerwehren
- Sanitätsvereine
- Fischerei- und Alpenvereine
- Theaterspiel- und Laiengruppen
Versicherbarkeit von Vereinen
Maximale Mitgliederzahl des Vereins: 2.000 (darüber hinaus Direktionsanfrage)
Maximale Anzahl der Beschäftigten des Vereins: 10 (darüber hinaus Direktionsanfrage)
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
§§ 21, 24 a, 28 a, 29 ARB, Klausel 3, 7 und 8,
Sonderbedingungen SSR
Schadenbeispiele
Vereins-Rechtsschutz
- Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers, z.B. des Hausmeisters
- Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
- Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung
- Behördliche Genehmigung für Vereinsfest wird nicht erteilt
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Verkehrs-Bereich
Streitigkeiten:
- Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
- Mängel beim Autokauf
- Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß
Wichtige Information für Sie:
Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen
Wichtige Information für Sie:
Kommt es hier zu einem Streit, geht es meist um beachtliche Summen und damit erhebliche Streitwerte, aus denen sich die Prozesskosten berechnen.
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Streitigkeiten
- Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten IT-Anlage
- Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
- Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
- Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung
Wichtige Information für Sie:
Oftmals kommt es zu Streitigkeiten, die eigentlich gar nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, sondern Dinge, die Sie gerade bei der Erledigung Ihres Kerngeschäfts unterstützen sollen, z.B. die PC-Anlage oder Maschinen für Ihre Büro- / Betriebsräume. Das ist dann besonders ärgerlich, weil es Sie bei der eigentlichen Arbeit behindert und es sich meist um teure Anschaffungen handelt.
Grundstücks- und Mietbereich (Vereine)
Streitigkeiten:
- wegen einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung für das gemietete selbst genutzte Vereinsheim
- wegen der Kündigung des Vermieters oder Mängel in der vom Verein gemieteten selbst genutzten Turnhalle
- aufgrund von Lärmbelästigung durch Nachbarn
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Strafverfahren:
- Betrugsvorwurf nach Verkauf eines Designer-Kleides auf ebay
- Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung nach der Verteidigung einer Frau gegen Belästigungen
- Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
- Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
- Vorwurf einer Umweltstraftat
Wichtige Information für Sie:
Die wenigsten Verfahren enden mit einem Freispruch - nicht einmal jede zehnte vor den Strafgerichten verhandelte Sache! Und selbst dann wird meist nur ein Teil der Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. In den allermeisten Fällen müssen Sie also Ihren Strafverteidiger selbst bezahlen.
Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.