Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten

Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten ist die optimale Ergänzung für Privatkunden:

  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis

Jetzt berechnen

Der Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten:

  • Für alle privat selbst bewohnte Wohnungen und Einfamilienhäuserin Deutschland
  • Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind Mitversichert sind
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
  • Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Versicherte Bereiche

Versichert sind in Deutschland
  • alle privat selbst bewohnte Wohnungen und Einfamilienhäuser
  • alle selbst genutzte Garagen, Carports und Stellplätze 
  • privat selbst genutzte Schreber-, Kleingarten-, Wochenendgrundstücke

Produkt-Highlights

Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind

Alle in Deutschland privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag

Versichert ist eine Wohnung in Deutschland, die im Eigentum des Versicherungsnehmers steht und die er unentgeltlich einem Dritten zur privaten Nutzung überlässt. Eine unentgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer als Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat. Das ist etwa nicht der Fall, wenn die Wohnung, z.B. mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht, belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht alleiniger Eigentümer ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist das Objekt auf Antrag über den Vermieter-Rechtsschutz versicherbar.

Mitversichert sind alle privat selbst genutzten Garagen/ Carports in Deutschland

Mitversichert sind alle privat selbst genutzten Schreber-/ Kleingarten-/ Wochenendgrundstücke in Deutschland

Mitversichert ist die private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes für insgesamt nicht über 8 Wochen im Jahr, sofern eine notwendige Erlaubnis / Genehmigung vorliegt

Mitversichert ist die Vermietung von bis zu 3 Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz).

Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration 

Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

Leistungsarten

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Personenkreis

Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz:

  • Eigentümer

  • Mieter

  • Nutzungsberechtigte

Besondere Hinweise

  • Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-Rechtsschutz enthalten

  • Objekte außerhalb von Deutschland nicht versicherbar

Bedingungen

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen Privatkunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026

Schadenbeispiele

Rechtsschutz für selbst bewohne Wohneinheiten

  • Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
  • Mieterhöhung oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
  • Lärmende Nachbarn
  • Wohnungseigentümer will gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen

Wichtige Information für Sie:
Allein der Streitwert bei einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Hat der Mieter dann noch Schäden hinterlassen, keine Schönheitsreparaturen durchgeführt oder behauptet seinerseits Mängel, läppert sich schnell ein beachtliches Sümmchen zusammen.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.

Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir 
für Sie in ganz Deutschland erreichbar. 

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.

 

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