Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten

Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten ist die optimale Ergänzung für Privatkunden:

  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis
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Übersicht

Der Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten: 

  • Für alle privat selbst bewohnte Wohnungen und Einfamilienhäuser in Deutschland
  • Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
    Mitversichert sind
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
     

 

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem:
    Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Details

Rechtsschutz für selbstbewohnte Wohneinheiten

     

Versichert sind in Deutschland

  • alle privat selbst bewohnte Wohnungen und Einfamilienhäuser
  • alle selbst genutzte Garagen, Carports und Stellplätze 
  • privat selbst genutzte Schreber-, Kleingarten-, Wochenendgrundstücke

  • Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
  • Alle in Deutschland privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser zu einem Jahresbeitrag
  • Versichert ist eine Wohnung in Deutschland, die im Eigentum des Versicherungsnehmers steht und die er unentgeltlich einem Dritten zur privaten Nutzung überlässt. Eine unentgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer als Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat. Das ist etwa nicht der Fall, wenn die Wohnung, z.B. mit einem Nießbrauch oder Wohnrecht, belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht alleiniger Eigentümer ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist das Objekt auf Antrag über den Vermieter-Rechtsschutz versicherbar.
  • Mitversichert sind alle privat selbst genutzten Garagen/ Carports in Deutschland
  • Mitversichert sind alle privat selbst genutzten Schreber-/ Kleingarten-/ Wochenendgrundstücke in Deutschland
  • Mitversichert ist die private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes für insgesamt nicht über 8 Wochen im Jahr, sofern eine notwendige Erlaubnis / Genehmigung vorliegt
  • Mitversichert ist die Vermietung von bis zu 3 Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz).
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration 
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz:

  • Eigentümer
  • Mieter
  • Nutzungsberechtigte

  • Versicherbar nur in Kombination mit Produkten, die den Privat-Rechtsschutz enthalten
  • Objekte außerhalb von Deutschland nicht versicherbar

Schadenbeispiele

Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten

  • Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
  • Mieterhöhung oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
  • Lärmende Nachbarn
  • Wohnungseigentümer will gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen

Wichtige Information: Allein der Streitwert bei einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Hat der Mieter dann noch Schäden hinterlassen, keine Schönheitsreparaturen durchgeführt oder behauptet seinerseits Mängel, läppert sich schnell ein beachtliches Sümmchen zusammen.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.

Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.