Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sichert das mobile Leben Ihrer Kunden ab.

  • Sie erhalten ein Rechtsschutz-Paket zu einem besonders günstigen Preis.

Bereits ab 65,-€ im Jahr bzw. 5,75€ im Monat 

Beitragsbasis: 1000,- € Selbstbeteiligung, bis 3 Beschäftigte, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sichert Sie im mobilen Leben ab.
Sie erhalten ein Rechtsschutz-Produkt zu einem besonders günstigen Preis:

  • Verkehrs-Rechtsschutz oder
  • Fahrzeug-Rechtschutz

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive

Für Ihren Vertrag

Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).

  • Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

Bei Rechtsfragen und Konflikten

Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahmen: Aufhebungsvertrags-Check und BU-Antrags-Check).
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.

Vorsorge-Generatoren

Anwaltlich geprüfte Texte für Testamente, Verfügungen und Vollmachten

Vorlagen-Portal

Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge und -schreiben

Web-Beweissicherung

für rechtssichere Nachweise

Cyber-Mobbing-Hilfe

Unterstützung bei persönlichen Angriffen in der digitalen Welt

Online-Reputations-Schutz

„Rufretter“ im Internet

Fluggastentschädigung

Sozialrechts-Hilfe

Schnellprüfung von Entscheidungen der Sozialbehörden

Bußgeld-Check

Online-Tool und Sofort-Check bei Verkehrsverstößen

BU-Antrags-Check

Unterstützung bei Beantragung privater Berufsunfähigkeitsleistungen

Nebenkosten-Check

Prüfung der Abrechnung

Job-Services

Hilfe bei Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitsverträgen und Zeugnissen

Online-Vertrags-Check

Überprüfung unklarer Formulierungen privater Verbraucherverträge

Chat-Beratung

schneller Kontakt mit Juristen

Online-Beratung

Rechtshilfe per Mail, auch bei Risikoausschlüssen (Online-BeratungXL)

Mediation

Außergerichtliche Konfliktlösung,auch bei Risikoausschlüssen (MediationXL)

Telefonische Rechtsberatung

Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen

Rechts-Wegweiser

digitaler Navigator für die zum Rechtsproblem passenden Lösungswege

Rechts-Service

Kein Call-Center Unterstützung bei Auswahl der Vorgehensweise Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte

Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahmen: BU-Antrags-Check, Job-Services, Sozialrechts-Hilfe, Nebenkosten-Check)

Produkt-Highlights

Keine Wartezeiten

Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind

Weltweiter Versicherungsschutz

  • bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen
  • für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
  • für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr

Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen

Kostenübernahme

Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:

  • gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Zeugenauslagen
  • gerichtliche Sachverständigengebühren
  • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen
  • Reisekosten zu ausländischen Gerichten

Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten

Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz

  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
    • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn in Deutschland zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge. Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben.
    • als Erwerber solcher Fahrzeuge
    • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges
    • Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
    • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
    • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger

 

Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer in Deutschland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.

Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.

Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.

Bedingungen

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen Privatkunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026

Schadenfälle

Verkehrs-Bereich

Streitigkeiten:

  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß

Hinweis: Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.

Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir 
für Sie in ganz Deutschland erreichbar. 

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.

 

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