Schmerzensgeld für Ersthelfer: Fünf Jahre nach der Flut im Ahrtal

Im Juli 2021 verwüstet eine schwere Flutkatastrophe weite Teile des Ahrtals. Wie viele andere zu der Zeit beschließt Herr V., als freiwilliger Helfer die Einsatzkräfte und betroffenen Bewohner zu unterstützen.

Herr V. ist eigentlich als Bauleiter tätig und hat sich in seiner Jugend in der Freiwilligen Feuerwehr seines Heimatortes engagiert. Aufgrund dieser Kenntnisse will er bei den Aufräum- und Sicherungsarbeiten  helfen.

Vor Ort ist die Situation aufgrund der zahlreichen Einsatzkräfte, der verbliebenen Bewohner und der vielen freiwilligen Helfer unübersichtlich. Herr V. erhält von den zuständigen Behörden und Einsatzkräften keine konkreten Anweisungen. Sein Einsatz wird unzureichend koordiniert. Ebenso erhält er keine Schutzkleidung und keine Informationen über konkrete Gefahren an den jeweiligen Einsatzorten.

Herr V. unterstützt dennoch die Arbeiten vor Ort, soweit es ihm möglich ist. Sein Einsatz wird von den anwesenden Einsatzkräften geduldet und nicht unterbunden. Für Herrn V. entsteht daher der Eindruck, dass seine Tätigkeit akzeptiert wird.

Während seines Einsatzes betritt Herr V. einen überfluteten Keller. Dabei bricht eine Wand neben ihm zusammen und stürzt auf ihn. Herr V. erleidet einen komplizierten Bruch des rechten Fußes und eine Platzwunde am Kopf.

Aufgrund des langen Heilungsprozesses und der anschließenden Reha kann Herr V. für knapp eineinhalb Jahre nicht arbeiten. Es entsteht ein Verdienstausfall in Höhe von rund 80.000,- €.

Herr V. ist der Auffassung, dass die professionellen Einsatzkräfte die Einsturzgefahr der Wand hätten erkennen und ihn am Betreten des Kellers hindern müssen. Zudem geht er davon aus, dass die Verletzungen durch geeignete Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm nicht passiert wären.

Aus diesen Gründen ist Herr V. der Meinung, dass ihm ein Staatshaftungsanspruch zusteht. Er wendet sich an seine Rechtsschutzversicherung AUXILIA und erhält Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Herr V. beauftragt einen mit Schwerpunkt auf Staatshaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Neben dem Verdienstausfall wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,- € angesetzt. Insgesamt macht der Rechtsanwalt für Herrn V. Ansprüche in Höhe von 120.000,- € geltend.

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens werden Sachverständige zu den gesundheitlichen Folgen des Unfalls angehört. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Wand zum Zeitpunkt des Unfalls als einsturzgefährdet hätte erkannt werden können oder ob die professionellen Einsatzkräfte von einer ausreichenden Stabilität der Wand ausgehen durften. Allein die Kosten für die Sachverständigen belaufen sich auf insgesamt 12.000,- €.

Doch die Sach- und Rechtslage bleibt unklar. Insbesondere bleibt offen, ob die Einsatzkräfte die Einsturzgefahr der Wand zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich erkennen konnten und ob sie verpflichtet gewesen wären, Herrn V. am Betreten des Kellers zu hindern. Ebenso ist offen, ob und in welchem Umfang die fehlende Schutzausrüstung für die Verletzung von Herrn V. ursächlich war. Auch die rechtliche Frage, ob aus dem Verhalten der Einsatzkräfte ein Staatshaftungsanspruch von Herrn V. hergeleitet werden kann, wird nicht eindeutig beantwortet.

Die beiden Parteien einigen sich daher im Rahmen des Verfahrens auf einen Vergleich. Herr V. erhält eine Zahlung in Höhe von 60.000,- €. Gleichzeitig werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben. Für Herrn V. bedeutet dies, dass er seine eigenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von mehr als 5.500,- € übernehmen müsste. Zusätzlich hätte er die auf ihn entfallenden hälftigen Gerichts- und Sachverständigenkosten zu tragen. Diese belaufen sich auf insgesamt etwa 2.000,- €.

Die AUXILIA übernimmt als sein Rechtsschutzversicherer die auf ihn entfallenden Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 7.500,- €. Somit bleiben Herrn V. die vollständig ausgezahlten 60.000,- €.

Der Fall zeigt, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Insbesondere wenn die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Bewertung eines Schadensereignisses nicht eindeutig sind, kann ein gerichtliches Verfahren mit Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und Sachverständige verbunden sein. Rechtsschutz ermöglicht es Versicherten, ihre Ansprüche auch in solchen Fällen zu verfolgen - ohne die damit verbundenen Kosten tragen zu müssen.

Hintergrund

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