Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Übersicht

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen ist die optimale Ergänzung für Heilwesenberufe. Sie erhalten einen Rechtsschutz mit umfassenden Leistungen zu einem besonders günstigen Preis. 

 

  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
     

 

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Details

Details zum Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen:

Versichert ist

die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die

  • in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen;
  • sich auf den Kauf, Leasing, Wartung- und Reparaturverträge von ausschließlich selbst genutzten 
    • Werkzeugen,
    • nicht zulassungspflichtigen Maschinen (auch Produktionsmaschinen), 
    • Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu gehörigen Software beziehen;

  • den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben:
    • ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen,
    • Werbedienstleistungen,
    • ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
    • Catering,
    • Messe- und Eventmanagement,
    • Raumpflege- und Gebäudereinigungsdienste,
    • Grundstücks- und Gartenpflegedienste,
    • Wach- und Schließdienste,
    • Hausmeisterdienste.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen stehen (z.B. Maschinen- oder Inhaltsversicherung). Einen umfangreicheren Versicherungsschutz für die gesamten Betriebsversicherungen bietet der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz.

Kein Versicherungsschutz 

besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (versicherbar über Business-Rechtsschutz mit / ohne SSR – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblich genutzten Wasser- und Luftfahrzeugen)
  • aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit der AUXILIA
  • aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind
  • in ursächlichem Zusammenhang mit Dienstleistungen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Leistung sind (z.B. Subunternehmerverträge).

Schadenbeispiele

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Streitigkeiten:

  • Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktionsmaschine oder IT-Anlage
  • Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
  • Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
  • Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung

 

Wichtige Information:

Oftmals kommt es zu Streitigkeiten, die eigentlich gar nicht das Kerngeschäft betreffen, sondern Dinge, die einen gerade bei der Erledigung des Kerngeschäfts unterstützen sollen, z.B. die PC-Anlage oder Maschinen für die Werkstatt. Das ist dann besonders ärgerlich, weil es bei der eigentlichen Arbeit behindert und es sich meist um teure Anschaffungen handelt.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.

Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.