Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Europaweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und
    Verbrechen
  • Günstiger Preis

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Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Erweiterung. Ihre Kunden erhalten einen Versicherungsschutz, dessen Leistungen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutz hinausgehen. 

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Produkt-Highlights

Versicherungssumme 500.000,– €

Strafkaution 1.000.000,– €

Europaweiter Versicherungsschutz

Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen

Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl

Inklusive Rechtsschutz für Aktive Strafverfolgung und Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens jeweils bis 1.000,– € pro Kalenderjahr

Gilt auch für Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, Durchsuchungsanordnungen und Beschlagnahmeanordnungen

Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)

Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration

Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

Leistungsarten

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht
  • Firmenstellungnahme
  • Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Aktive Strafverfolgung

Personenkreis

Zum versicherten Personenkreis zählen

  • Versicherungsnehmer (das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen)
  • Inhaber, gesetzliche Vertreter des versicherten Unternehmens
  • Die angestellten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer

Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter die AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026) fallen.

Familiendefinition

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  1. minderjährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  2. unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
  3. im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Nicht versicherbare Branchen

Im Heilwesentarif der AUXILIA nicht annahmefähig sind folgende Heilwesenberufe:

  • Krankenhäuser
  • Kliniken
  • OP-Zentren
  • Pflegeheime und stationäre Pflegedienste (diese sind jedoch ggf. im Tarif für Geschäftskunden versicherbar).

Ebenfalls nicht annahmefähig sind

  • Investmentgesellschaften/ Holdinggesellschaften, deren Betriebszweck (auch) der direkte oder indirekte Erwerb, das Halten, das Verwalten und/oder das Veräußern von Beteiligungen an Arztpraxen und/oder Medizinischen Versorgungszentren ist.
  • MVZ in der Rechtsform einer Genossenschaft (eG) oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform.
  • MVZ, die von gemeinnützigen Trägern oder Kommunen betrieben werden.

Bedingungen

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen Heilwesenkunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026

Schadenfälle

Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Gegen einen angestellten Arzt wird nach einem misslungenen operativen Eingriff Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.
  • Ein Patient fühlt sich bei der Untersuchung durch den Arzt sexuell genötigt und erstattet gegen diesen Strafanzeige.
  • Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens.
  • Der angestellte Oberarzt muss sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung verteidigen, weil wegen angeblich falscher Diagnose und daher auch falscher Behandlung ein Patient gestorben ist.

Durch unsere acht Bezirksdirektionen sind wir 
für Sie in ganz Deutschland erreichbar. 

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr.

 

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