Update2023

Ab 01.10.2023 erhalten unsere Bestands- und Neukunden ein Leistungsupdate in ihrem Rechtsschutzpaket. Über die Rechnungen zu den Hauptläufen (ab August 2023) werden die Kunden informiert. Die Dokumente und Unterlagen stellen wir Ihnen in der neuen Fassung hier zur Verfügung.

Alle neuen Dokumente:

Alle bisherigen Anträge behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin genutzt werden.

Was ist neu beim Leistungsupdate zum 01.10.2023?

BU-Antrags-Check

Der BU-Antrags-Check hat seit seiner Einführung in unserer aktuellen Tarifgeneration enormen Zuspruch erhalten. Die Serviceleistung wurde von der Redaktion der Zeitschrift €uro in der Ausgabe 05/2023 als "beste Versicherungsinnovation" ausgezeichnet.

Auch aufgrund von Anfragen aus Ihren Reihen erweitern wir den BU-Antrags-Check. Mit dem Leistungsupdate unterstützen wir unsere Kunden mit dem versicherten Privat-Bereich auch bei der Beantragung von Leistungen aus privaten Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. Denn bei der Leistungsbeantragung dieser beiden Versicherungen ist vieles zu beachten. Fehler können zu einem unerwarteten Rechtsstreit oder zur Ablehnung der Leistung führen. Damit runden wir diesen Service sinnvoll ab.

Bußgeld-Check

Als Automobilclub wissen wir, dass Bußgelder im Verkehrsbereich oftmals sehr emotional aufgenommen werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, mit dem Bußgeld-Check einen neuen Service anzubieten.

Der Bußgeld-Check ist ein Online-Tool, das eine Bewertung von Geschwindigkeits-, Abstand-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen ermöglicht. Nach wenigen Klicks erhält der Kunde eine erste Einschätzung über die Höhe der Geldbuße, des Fahrverbots und der Punkte. Das Tool entwickelt auch eine Pro- und Contra-Liste, aus der der Kunde ablesen kann, inwiefern sich ein Einspruch gegen das Bußgeld lohnen könnte.

Diese Orientierungshilfe schafft bei Ihren Kunden Transparenz und Sicherheit – wieder ein kleines aber feines Argument, um Rechtsschutzversicherung aktiv anzubieten.

Die Serviceleistung kommt jedem Rechtsschutzkunden zugute – losgelöst von der versicherten Tarifgeneration und den versicherten Bereichen.

Regelungen zur Beitragsanpassung

Mit der Neuformulierung der sogenannten BAK-Klausel haben wir ein modernes Instrument geschaffen, um weiterhin über längere Zeiträume stabile und wettbewerbsfähige Beiträge anbieten zu können.

Zu Gunsten der Kunden dürfen wir zukünftig erst dann eine Beitragsanpassung vornehmen, wenn der Schadenaufwand und die Kosten um 7,5 % gestiegen sind.
Eine Beitragsabsenkung ist ab - 5 % verpflichtend. Mit dieser Regelung behalten wir den Freiraum, nicht sofort anpassen zu müssen. Zudem kommen wir den Kunden entgegen, dass eine Verteuerung der Beiträge erst bei höheren Veränderungswerten erfolgt.

Darüber hinaus haben wir die Kündigungsfristen nach einer Beitragserhöhung angepasst. Unsere Kunden haben nun einen Monat mehr Zeit, um ihren Vertrag zu kündigen. Auch hier schaffen wir größere Flexibilität.

Die Werte zur Ermittlung der Schadenaufwendungen und Kosten werden weiterhin von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt. So stellen wir sicher, dass die Regelungen objektiv und fair sind. Dadurch profitieren die Kunden auch in Zukunft von einer stabilen und verlässlichen Beitragsentwicklung.

Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz

Ein Aufhebungsvertrag im beruflichen Kontext ist vom Grundsatz eine normale vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss kein Konflikt oder eine Meinungsverschiedenheit über die Auflösung des Arbeitsvertrages vorliegen. Dementsprechend liegt bei vielen Fällen in der Praxis auch kein Rechtsschutzfall vor.

Als KS/AUXILIA haben wir bereits in der Vergangenheit schon oft die Kosten für einen Anwalt übernommen. Mit der neuen Leistung Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bieten wir unseren Kunden jetzt eine noch umfassendere Absicherung.

Sofern der Arbeits-Rechtsschutz versichert ist, werden für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu 1.000,- € für den Versicherungsnehmer als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer erstattet. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in Abzug gebracht.

Das Produktfreigabeverfahren wurde durchgeführt, der Zielmarkt für die Rechtsschutzprodukte bleibt unverändert. Die Informationen zu den wesentlichen Produktmerkmale finden Sie auf dieser bereitgestellten Landingpage.


Sie haben Fragen zum Leistungsupdate 2023?

Kontaktieren Sie gerne Ihre Bezirksdirektion