Der Aktualisierungs-Service ermöglicht Ihren Kunden mit AUXILIA ARB/2021 den Wechsel in unsere neue Tarifgeneration:
- In der Rechnung zur Hauptfälligkeit 2026 erhalten Kunden, die den Aktualisierungs-Service vereinbart haben, einen Hinweis auf die Möglichkeit der Vertragsaktualisierung. Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Produkte der AUXILIA ARB/2021 ein Nachfolgeprodukt existiert – so wird beispielsweise „JURVEREIN“ nicht mehr angeboten.
- Weitere Informationen finden Ihre Kunden auf der in der Beitragsrechnung genannten Webseite „ks-auxilia.de/umstellen“. Aus technischen Gründen ist die Seite erst ab dem 2. Januar 2026 freigeschaltet. Kunden mit Fälligkeiten Januar bis März können daher nicht sofort nach Rechnungserhalt darauf zugreifen.
- Auf der Umstellungsseite finden Ihre Kunden eine übersichtliche Gegenüberstellung der Leistungen und Beiträge. So können sie auf einen Blick erkennen, welche Vorteile ihnen die neue Tarifgeneration bietet. Wenn sich ein Kunde für einen Wechsel entscheidet, kann er diesen direkt online beantragen. Nach der Umstellung erhalten Sie wie gewohnt eine Kopie der neuen Dokumente im Vermittler-Portal und über die BIPRO-Schnittstelle.
Der Wechsel kann bis zu sechs Wochen rückwirkend zur Hauptfälligkeit erfolgen. Beispiel: Ein Kunde mit Hauptfälligkeit 1. Januar kann die rückwirkende Umstellung noch bis Mitte Februar vornehmen. So haben Sie und Ihre Kunden ausreichend Zeit, eine Entscheidung zu treffen.
Die Umstellung können Sie für Ihre Kunden auch selbst im Vermittler-Portal durchführen. Sobald der Aktualisierungs-Service für Ihre betroffenen Kunden verfügbar ist, werden diese unter „Mein Bestand“ und in der Kundenansicht entsprechend gekennzeichnet. Von dort aus gelangen Sie direkt zur Umstellungsseite und können die Vertragsaktualisierung bequem online veranlassen.
Wenn Sie den Aktualisierungs-Service für Ihren Kundenbestand nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 10. Oktober 2025 per E-Mail an direktion-vertrieb@ks-auxilia.de mit. Eine kurze Nachricht mit Angabe Ihrer Vermittlernummer reicht aus. In diesem Fall wird in den Beitragsrechnungen Ihrer Kunden kein Hinweis auf die Vertragsaktualisierung gedruckt.