Endlich alles klar beim Dieselskandal?

BGH-Urteile zu Schadensersatzansprüchen bei Diesel-Fahrzeugen

Am 26.06.2023 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) drei Urteile, die für Käufer von Diesel-Fahrzeugen von großem Interesse sind. Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2021 haben Käufer von Diesel-Fahrzeugen nun einen Anspruch auf Schadensersatz, falls der Hersteller bei der Zulassung des Fahrzeugs falsche Angaben gemacht hat. Der BGH erkannte in diesem Zusammenhang grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von nur 5-15 % des Kaufpreises an.

Allerdings gibt es einige rechtliche Hürden zu überwinden. So muss der Käufer des Fahrzeugs beispielsweise nachweisen können, dass eine Abschalteinrichtung im Pkw verbaut wurde, die gegen EU-Vorschriften verstößt. Bei vielen Diesel-Fahrzeugmodellen der Hersteller VW und Daimler scheint dies der Fall zu sein, bei anderen Herstellern ist dies noch unklar. Der BGH stellte fest, dass eine fahrlässige Pflichtverletzung des Herstellers vorliegen muss, damit eine Haftung dem Grunde nach besteht. Sollte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bei einem Fahrzeugmodell keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet haben, kann möglicherweise kein fahrlässiges Handeln der Hersteller angenommen werden.

Sind diese rechtlichen Hürden überwunden, muss eine Vorteilsanrechnung erfolgen. Die gezogenen Nutzungen (Laufleistung des Fahrzeugs) und der Restwert des Fahrzeugs werden dem Schadensersatzanspruch entgegengehalten. Da die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt gut sind, könnte der Schadensersatzanspruch geringer ausfallen. Eine hohe Laufleistung des Fahrzeugs verringert die Ansprüche ebenfalls erheblich.

Es stellt sich auch die Frage, ob sich die Hersteller nicht in einigen Fällen zu ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung zurückziehen können. Dies ist denkbar in Fällen, in denen das betroffene Fahrzeug bereits sehr früh von einem verpflichtenden Rückruf betroffen war. Allerdings hat erst jetzt der BGH seine Rechtsprechung geändert. Zuvor war eine fahrlässige Pflichtverletzung der Hersteller im Rahmen des EU-Typengenehmigungsverfahrens nicht ausreichend, um Schadensersatz geltend machen zu können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in dieser Hinsicht weiterentwickeln wird.

Obwohl die Urteile des BGH auf den ersten Blick eine Erleichterung für Käufer von Diesel-Fahrzeugen darstellen, gibt es viele Fallstricke. Einige betroffene Autokäufer werden aufgrund der rechtlichen Hürden und der Vorteilsanrechnung nur einen geringen oder gar keinen Schadensersatz geltend machen können.

Als Rechtsschutzversicherung ist es uns wichtig, dass unsere Versicherungsnehmer eine ausreichende Deckung für den Fall des Abgasskandals haben. Wir unterstützen in einem Rechtsstreit und übernehmen die Kosten für Anwälte, Gerichtsgebühren und Sachverständige. Zögern Sie nicht, Ihre Kunden darauf anzusprechen. Wir schätzen die Lage gerne ein und empfehlen die beste Vorgehensweise, um eine Lösung zu finden.

Wenn Kunden vom Abgasskandal betroffen sind, können Sie ihnen unsere bekannte Hotline 089/53981-333 mitteilen. Auf den Abgasskandal spezialisierte Anwaltskanzleien beraten zu den zahlreichen Rechtsfragen gerne.

Aktuelle Entwicklungen im Dieselabgasskandal