JUR-Life 12/2018

Teure Rutschpartie

Kevin T. hat sich vor kurzem einen neuen Jahreswagen gegönnt – einen schönen großen SUV. Denn ab und zu besucht er ja seine Eltern und dann will er in seinem alten Heimatdorf schon etwas darstellen. Da der Winter vor der Tür steht und seine Eltern in den Bergen wohnen, kauft er sich zusätzlich Schneeketten von der Firma Freie Fahrt über deren Internetshop. Diese wurden auch schnell geliefert und schon beim nächsten Besuch braucht er die Schneeketten. Alles klappt, er kommt den Berg gut hoch und sicher bei seinen Eltern an.

Doch auf der Heimfahrt passiert es: Nachdem er schon eine Weile unterwegs ist, reißen mit einem lauten Schlag die Schneeketten. Das Fahrzeug kommt auf der schneeglatten Straße ins Schlingern. Kevin T. kann nicht mehr reagieren und landet mit seinem Auto an einem Baum. Ihm passiert Gott sei Dank nichts, das Auto aber ist nicht mehr als solches zu erkennen. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 45.000,- €.

Diesen Betrag verlangt Kevin T. von der Firma Freie Fahrt, da die Schneeketten ja schließlich mangelhaft waren. Doch die Firma weigert sich und behauptet, Kevin T. hätte die Schneeketten falsch angelegt. Nun schaltet Kevin T. einen Anwalt ein und schließlich wird Klage eingereicht. Das Gericht zieht einen Sachverständigen hinzu, um zu klären, ob die Schneeketten tatsächlich mangelhaft waren. Zu den Gerichtskosten von über 1.500,- € kommen jetzt auch noch 2.000,- € für den Sachverständigen hinzu! Ganz zu schweigen von den Anwaltskosten. Gut, dass Kevin T. eine Rechtsschutzversicherung bei der AUXILIA hat. Die AUXILIA verauslagt diese ganzen Kosten und macht somit die gerichtliche Auseinandersetzung in der Form erst möglich.

Der Sachverständige bestätigt schließlich die Mangelhaftigkeit der Schneeketten. Kevin T. ist erleichtert. Die Firma Freie Fahrt wird zur Zahlung des Schadenersatzes verurteilt. Damit muss sie auch die Gerichts- sowie Anwaltskosten von Kevin T. in Höhe von fast 8.000,- € übernehmen.

 

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten enthalten, die den Verkehrs-Bereich beinhalten.