
Herr M. ist ein langjähriger Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen. Er hatte seinen Sommerurlaub schon seit Monaten geplant. Die Genehmigung seines Arbeitgebers lag längst vor, die Ferienwohnung an der Ostsee war gebucht und die Kinder zählten bereits die Tage bis zur Abreise. Doch wenige Tage vor Urlaubsbeginn traf eine unerwartete E-Mail ein, in dem sein Chef Herrn M.s bereits genehmigten Urlaub aufgrund akuten Personalmangels widerrief. Zwei Kollegen seien krankheitsbedingt ausgefallen, man sei dringend auf Herrn M.s Unterstützung angewiesen. Herr M. war sprachlos. Nach seiner Auffassung des deutschen Urlaubsrechts konnte ein einmal genehmigter Urlaub grundsätzlich nicht einseitig vom Arbeitgeber widerrufen werden. Nur in extremen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Naturkatastrophen oder existenzbedrohenden Notlagen des Unternehmens, wäre eine Rücknahme denkbar. Zunächst suchte Herr M. das Gespräch, doch der Arbeitgeber zeigte sich unnachgiebig. Daraufhin wendet sich Herr M. an seine Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA. Diese empfiehlt ihm einen spezialisierten Fachanwalt im Arbeitsrecht. Der Anwalt bestätigt seinen Verdacht und rät dazu, die Angelegenheit gerichtlich zu klären. Im Verlauf der gerichtlichen Verhandlung stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber unzulässig gehandelt hat. Ein Widerruf des genehmigten Urlaubs war nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts rechtlich nicht haltbar. Nach einer außergerichtlichen Einigung erhielt Herr M. eine Entschädigung für die bereits gezahlten Reisekosten in Höhe von 4.000,- €. Für Herrn M. war die Unterstützung der AUXILIA eine enorme Erleichterung. Diese übernahm nämlich die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten und unterstützte ihn von Anfang an mit telefonischer Rechtsberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt. Hintergrund Dieser Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz versichert. Der Arbeits-Rechtsschutz ist in allen Produkten enthalten, die den Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten versichert haben, zum Beispiel in unserem Top-Produkt JURPRIVAT. Highlights unseres Arbeits-Rechtsschutzes:
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