JUR-Life 11/2023

BU-Antrag: genehmigt!

Martina K. ist kaufmännische Angestellte in Vollzeit. Seit einem Jahr leidet sie an schweren wiederkehrenden depressiven Phasen. Von Beginn an ist sie bei einem Psychiater in Behandlung. Seit etwa 6 Monaten nimmt sie Medikamente.

Sie kann aufgrund ihres Gesundheitsstatus nicht mehr arbeiten. Eine Besserung scheint derzeit ausgeschlossen.

Martina K. hat sinnvollerweise vor vielen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Sie weiß, dass sie einen Antrag auf Leistungen einreichen kann. Allerdings hat sie gehört, dass es sehr schwierig ist, alles korrekt auszufüllen. Gerade bei psychischen Erkrankungen birgt das falsche Ausfüllen die große Gefahr einer Leistungsablehnung.

Ihre Verunsicherung steigt, als sie von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Schreiben zum weiteren Vorgehen erhält. Es werden der medizinische Bericht, ihre Einkommensunterlagen, der Leistungsantrag und viele weitere Unterlagen gefordert. In einem seitenlangen Fragebogen muss sie unter anderem ihre Tätigkeit beschreiben. Aber was genau soll sie dort aufführen? Reichen ihre Hauptaufgaben oder muss das detaillierter sein? Worauf muss sie achten? Ab wann lag eigentlich ihre Berufsunfähigkeit vor? Ab der ersten Krankmeldung, der Diagnose oder erst ab jetzt? Fragen über Fragen. Martina K. ist überfordert – die Depression fördert diese Stresssituation noch.

Bei der Recherche stößt sie auf der Webseite ihrer Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA auf einen Artikel zum Thema Berufsunfähigkeit. Neben vielen interessanten und hilfreichen Informationen bietet die KS/AUXILIA dort auch einen Service an, der bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsleistungen hilft – den BU-Antrags-Check.

Es kommt Hoffnung auf. Sie ruft sofort bei der KS/AUXILIA an und schildert ihre Situation. Der Experte am Telefon erklärt ihr, dass ein professioneller Dienstleister diesen Service übernimmt und Martina K. unterstützt. Die Kosten trägt die KS/AUXILIA, sogar ohne Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung. Die Kontaktdaten erhält Martina K. auch gleich.

Sie sammelt alle erforderlichen Unterlagen zusammen und schickt diese an den Dienstleister zur ersten Einsicht. Als Martina K. später mit dem Spezialisten telefoniert, gibt ihr dieser die Einschätzung, dass ihr Antrag erfolgversprechend ist. Sie gehen im Telefonat gemeinsam den gesamten Antrag durch. Martina K. merkt sofort, dass sie allein den Antrag ganz anders ausgefüllt hätte.

Nach dem Gespräch ist Martina K. zuversichtlich. Sie ergänzt ihre Unterlagen mit den erhaltenen Tipps und Hinweisen. Zum Beispiel soll sie bei der Tätigkeitsbeschreibung einen kompletten Arbeitstag Schritt für Schritt darstellen, angefangen mit ihrem Weg zur Arbeit. Diese strukturierte Vorgehensweise hilft ihr, die krankheitsbedingten Konzentrationsstörungen zu überwinden.

Gemeinsam mit allen erforderlichen Nachweisen und Berichten schickt sie den ausgefüllten Antrag an ihren Berufsunfähigkeitsversicherer. Die Wahrscheinlichkeit, dass Martina K. BU-Leistungen genehmigt werden, ist um ein Vielfaches gestiegen.

Im Durchschnitt dauert eine Rückmeldung von Berufsunfähigkeitsversicherern etwa 6 Monate. Da Martina K. alles korrekt ausgefüllt hat, gibt es keine Nachfragen und sie erhält die frohe Botschaft sogar schon früher: Der Leistungsantrag wurde bewilligt. Sie erhält sogar rückwirkend Leistungen ausgezahlt.

Zwar mindert dieser Erfolg nicht ihre gesundheitlichen Beschwerden, aber so hat sie zumindest keine finanziellen Sorgen.

Hintergrund

Der BU-Antrags-Check hilft unseren Versicherten bei der Beantragung von Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsleistungen. Voraussetzung ist die Absicherung über den Privat-Rechtsschutz, der zum Beispiel in den Produkten JURPRIVAT oder in der Kombination „Privat-, Beruf- und Verkehrs-Rechtsschutz“ enthalten ist.

Die Serviceleistung wird durch einen spezialisierten, von der KS/AUXILIA benannten Dienstleister erbracht.

Die Highlights des BU-Antrags-Checks

  • die Prüfung der vorliegenden Leistungsansprüche
  • eine mündliche Ersteinschätzung zur versicherungsrechtlichen Sachlage
  • eine mündliche Erläuterung der Handlungsoptionen
  • die mündliche Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag an den Versicherer sowie die Klärung, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen
  • der juristische Klageweg ist selbstverständlich auch nach Nutzung des Services immer noch möglich

Zu unserem BU-Antrag-Check