JUR-Life 10/2018

Plötzlich ist alles anders

Jochen T. geht es gerade richtig gut. Vor einem Jahr hat er seine große Liebe geheiratet und nun erwarten die beiden ihr erstes Kind. Die Wohnsituation ist dafür auch schon geklärt, da sie sich mit Unterstützung der nun werdenden Großeltern ein Haus kaufen konnten. Natürlich ist immer noch ein satter Kredit abzubezahlen, aber so ganz schlecht verdienen Jochen T. und seine Frau nicht. So sind die Raten auch dann kein Problem, wenn einer der beiden nach der Geburt des Kindes nur noch in Teilzeit arbeiten wird.

Doch leider bleibt es nicht so schön. Jochen T.s Arbeitgeber hat sich möglicherweise übernommen und es gehen Gerüchte um, dass die Firma in Schieflage geraten ist. Nach ein paar Tagen der Ungewissheit erhalten Jochen T. und viele seiner Kollegen eine betriebsbedingte Kündigung. Die Firma werde nur noch in sehr verkleinertem Maße weiter geführt. Betriebsbedingte Kündigungen ließen sich nicht vermeiden.

Für Jochen T. verändert sich damit plötzlich fast alles. Was, wenn er nicht bald eine neue Arbeitsstelle findet? Der Kredit muss abbezahlt werden, das Kind ist unterwegs und das Haus ist nun auch noch da! Wenn er nun nur weiter weg einen Job findet?! Jochen T. ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung, der AUXILIA an und fragt um Rat. Dort erklärt man ihm, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl korrekt zu treffen habe. Da wird Jochen T. hellhörig. Ein jüngerer Kollege, der auch noch nicht lange in der Firma ist, hat keine Kündigung erhalten.

Jochen T. geht zu dem von der AUXILIA empfohlenen Spezialisten für Arbeitsrecht. Dieser reicht Kündigungsschutzklage ein. Und siehe da, es stellt sich heraus, dass eigentlich der jüngere Kollege hätte gekündigt werden müssen. Jochen T. kann seinen Job behalten. Trotz Prozessgewinns muss Jochen T. jedoch seinen Anwalt selbst bezahlen, da eine Kostenerstattung durch den Gegner in arbeitsgerichtlichen Verfahren in 1. Instanz grundsätzlich nicht stattfindet.

Die Kosten in Höhe von fast 2.000,- EUR trägt die AUXILIA.


Hintergrund

Der Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz versichert. Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer ist in allen Produkten enthalten, die den Berufs-Bereich beinhalten.