Klein und doch so teuer
Thorsten D. betreibt nebenher einen kleinen Imbiss mit Lieferservice. Davon leben kann er nicht, aber 20.000,- € Brutto-Umsatz pro Jahr kommen schon zusammen.
Thorsten D. unterhält sich gerne mit seinen Kunden. So auch mit Alexej M. Dieser hat ihm in einem der Gespräche erzählt, dass er Arbeit sucht. Thorsten D. fasst sich ein Herz und bietet Alexej M. an, probeweise an zwei Tagen für ein paar Stunden „reinzuschnuppern“. Danach könne man ja dann gemeinsam sehen, ob man einen Vertrag macht. Alexej M. ist begeistert.
Es läuft gut mit Alexej M. – bis die Polizei dasteht und nach den Papieren frägt. Alexej M. springt aus dem Imbiss und ist über alle Berge. Zurück bleibt der verdutzte Thorsten D. mit der Polizei. Diese verlangt weiterhin die Papiere. Thorsten D. erklärt die Situation. Es sei heute mit Alexey M. eine Probe und man wolle sich dann zusammensetzen. Die Polizei glaubt Thorsten D. nicht. Man kenne Alexej M. in anderen Zusammenhängen und wisse, dass er keine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis habe. Thorsten D. habe daher den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz erfüllt. Es drohe ihm eine Geldbuße bis zu 500.000 EUR. Er bekomme dann hierzu in den nächsten Tagen Post.
Thorsten D. kann das gar nicht glauben. Er beteuert, nicht gewusst zu haben, dass Alexej M. keine Arbeitserlaubnis habe. Von diesen ganzen Vorschriften höre er heute zum ersten Mal. Er betreibe ja schließlich nur einen Imbiss nebenher und nicht ein Unternehmen mit Rechtsabteilung. Und überhaupt war das doch alles nur eine Probe heute. Das Schriftliche wäre ja erst noch zu klären gewesen.
Glücklicherweise hat Thorsten D. für seinen Imbiss auf Anraten seines Maklers einen Kleinunternehmer-Rechtsschutz bei der AUXILIA abgeschlossen. Der von der AUXILIA empfohlene Rechtsanwalt erreicht eine erheblich niedrigere Geldbuße. Sie wird auf „nur“ 180,- € festgesetzt. Somit wird die Ordnungswidrigkeit auch nicht in das Gewerbezentralregister eingetragen.
Thorsten D. ist erleichtert. Dieser Betrag ist wenigstens zu berappen. Die Anwaltskosten in Höhe von über 1.200,- € übernimmt die AUXILIA für ihn.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Kleinunternehmer-Rechtsschutz versichert. Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz kann optional zu unseren Privat- sowie Geschäftskundentarifen gewählt werden und sichert gewerbliche Nebentätigkeiten bis 24.000,- € Jahresbruttoumsatz ab.