JUR-Life 09/2025

Frau Dr. H. betreibt eine Augenarztpraxis. Sie ist besonders stolz auf ihre neue Internetpräsenz, da die Patienten dort bequem ihre Termine online buchen können. Dies reduziert die Zahl der Telefonanrufe und entlastet die Mitarbeitenden in der Praxis. Somit bleibt mehr Zeit für Wesentliches, wie die Betreuung der Patienten. Frau Dr. H. ist mit dem Inhalt des Schreibens bereits durch einen Kollegen vertraut. Offenbar richtete Herr Q. schon mehrfach ähnliche Forderungen an Ärzte und Unternehmer. Frau Dr. H. bleibt gelassen, denn im Gegensatz zu ihren Kollegen hat sie sich bereits um die rechtliche Absicherung ihrer Internetseite gekümmert. Hierfür nutzte sie den kostenlosen PremiumService „Web-Check“ ihres Rechtsschutz-Versicherers KS/AUXILIA. Der umfassende Service überprüft präventiv unter anderem:
Selbst die Zustimmung zur Nutzung von Cookies sowie die Sicherheitsvorkehrungen bei Kontaktformularen und Verschlüsselung werden kontrolliert. Zusätzlich vertraut Frau Dr. H. auf den Daten-Rechtsschutz der KS/AUXILIA. Dieser gewährt Versicherungsschutz ab dem gerichtlichen Verfahren bei der Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach BDSG oder DSGVO, bspw. auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten. Frau Dr. H. erteilt Herrn Q. wie gewünscht die Auskünfte zu den gespeicherten Daten. Die behaupteten Fehler und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Webseite weist sie gelassen zurück. Sie hört zu dieser Thematik nichts mehr und kann sich weiterhin viel Zeit für die Patienten nehmen. Hintergrund Dieser Fall ist über die Leistungsarten Internet-Rechtsschutz und Daten-Rechtsschutz in allen Produkten versichert, die Rechtsschutz für den Firmen-Bereich beinhalten, bspw. integriert im JURAFIRM, JURAGRAR oder JURAMED. Highlights des Internet-Rechtsschutzes in den JUR-Produkten:
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