JUR-Life 09/2022

Die schlechte Bewertung

Dr. Aylin Z. ist Internistin einer gut laufenden Praxis und hat viele zufriedene Patienten. Aus dem Nichts erhält sie jedoch eine rufschädigende Bewertung im Internet. In dem Bewertungsportal schreibt eine Person namens „Der Enthüller“: „Inkompetente Ärztin - Trotz Termin musste ich zwei Stunden warten und wurde dann nur oberflächlich untersucht. Eine Krankschreibung wollte mir die völlig genervte Ärztin ebenfalls nicht ausstellen. In der Nacht folgte eine Not-Operation aufgrund einer akuten Blinddarmentzündung.“

Eine Arzthelferin der Praxis macht Dr. Z. auf den Eintrag aufmerksam. In der Patientendatenbank konnte sie keinen passenden Eintrag zum geschilderten Vorfall finden. Ihre Patienten untersucht Dr. Z. immer ausführlich und ordnungsgemäß. Frau Dr. Z. überlegt weiter. Vor zwei Wochen gab es einen akuten Notfall in ihrer Praxis, weswegen sich die nachfolgenden Termine verzögerten. Dieser Tag war sehr anstrengend und stressig.

Im Kopf geht sie die Patienten an diesem Tag durch. Ein junger Mann verhielt sich sehr seltsam und wollte unbedingt eine Krankschreibung. Vielleicht ist das „Der Enthüller“? Aber eine akute Blinddarmentzündung? Frau Dr. Z. hatte damals einen Ultraschall gemacht, auf dem alles in Ordnung war. Sie ruft bei dem Patienten an. Es meldet sich ein lachender Mann. Als Dr. Z. sich vorstellt, legt dieser sofort auf und geht danach nicht mehr ans Telefon. Sehr seltsam. Das möchte Dr. Z. sich so nicht gefallen lassen. Sie hält eine akute Blinddarmentzündung bei diesem Patienten für ausgeschlossen und diese negative Bewertung für ungerechtfertigt.

Bei ihrer Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA fragt sie um Rat. Die Spezialistin erklärt ihr den Online-Reputations-Schutz der KS/AUXILIA. Mit der Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters kann Dr. Z. gegen die ungerechtfertigte, negative Bewertung vorgehen. Dr. Z. schickt den Link zur Löschung der rufschädigenden Bewertung an den Dienstleister.

Drei Wochen später bekommt Dr. Z. die Nachricht, dass die Bewertung entfernt wurde. Es wird stark vermutet, dass „Der Enthüller“ gar keine Blinddarmentzündung hatte und auch nicht operiert wurde. Dr. Z ist sehr zufrieden, wie schnell und problemlos die Sache erledigt werden konnte.

Hintergrund
Der Service „Online-Reputations-Schutz“ ist in allen Produkten der Tarifgeneration 2021 inkludiert, die den Rechtsschutz für die Firma/selbstständige Tätigkeit enthalten. Zum Beispiel ist er im JURMEISTER, JURAFIRM oder JURAMED integriert. Weitere Informationen zum Service finden Sie in den Tarifbestimmungen 2021 unter E. 7.2.

Highlights des Online-Reputations-Schutzes

  • Professioneller Service zur Stärkung der Reputation im Internet
    • Keine Wartezeit
    • Keine Selbstbeteiligung
    • Keine Hochstufung in der fallenden Selbstbeteiligung
    • Keine Wertung als Schadenfall

  • Erfolgschancen auf Löschung ca. 80 % - auch bei alten Einträgen
  • Kostenübernahme für bis zu 10 Löschungen pro Jahr

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