Berufliche Folgen
Toni J. ist schwer an der Lunge erkrankt. Wie sein Arzt, sieht er die Gründe bei seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit im Handwerk. Daraufhin macht er bei der Berufsgenossenschaft einen Rentenanspruch aufgrund der Folgen einer Berufskrankheit geltend. Die Berufsgenossenschaft lehnt diesen aber ab. Die eingetretenen Gesundheits- und Körperschäden führen ihrer Meinung nach nur zu einer geringen Minderung der Erwerbsfähigkeit und es bestünde daher kein Rentenanspruch.
Toni J. wendet sich an einen Anwalt, der Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt. Doch auch im Widerspruchsverfahren erfolgt nach einiger Zeit ein ablehnender Bescheid durch die Berufsgenossenschaft. Toni J. will und muss vor dem Sozialgericht klagen.
Im Gerichtsverfahren wird ein Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten fällt negativ für Toni J. aus. Daher wird auch die Klage abgewiesen. Der Anwalt von Toni J. legt Berufung gegen das Urteil ein. Durch das Berufungsgericht wird ein neues Gutachten eingeholt, das aber wiederum negativ ausfällt. Daraufhin beantragt der Anwalt von Toni J. ein weiteres Gutachten. Dieses bestätigt nun eine entsprechende Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Doch auch in zweiter Instanz erleidet Toni J. eine Niederlage. Das Gericht sieht es aufgrund der uneinheitlichen Beurteilung durch die Gutachter nicht als erwiesen an, dass die Erwerbsfähigkeit in rentenberechtigendem Umfang gemindert ist. Es weist die Klage ab. Durch die vielen Gutachten sind Prozess- und Anwaltskosten von insgesamt über 9.000,- EUR angefallen. Diese Kosten hat die AUXILIA Rechtsschutzversicherung für Toni J. übernommen.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Sozial-Rechtsschutz in allen Produkten versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.