JUR-Life 08/2024

Schock über die Nebenkostenabrechnung

Martina D. lebt seit zehn Jahren in ihrer Altbau-Wohnung zur Miete. Die Wohnung ist zwar schön, dennoch ärgert sie sich wöchentlich. Die von der Hausverwaltung beauftragte Reinigungsfirma erledigt ihre Arbeit nicht gründlich und hinterlässt das Treppenhaus verdreckt.

Auf zahlreiche Beschwerden hin gibt die Hausverwaltung bekannt, dass für die Reinigung eine andere Firma beauftragt wurde. Martina D. ist hocherfreut. Das Treppenhaus glänzt nun bis in die letzte Ecke.

Als Martina D. die nächste Nebenkostenabrechnung erhält, ist der Schock groß. Die Kosten für die neue Reinigungsfirma werden fünfmal so hoch angesetzt wie für die alte. Martina D. muss daher eine saftige Nachzahlung leisten, statt wie in den letzten Jahren ein Guthaben zu erhalten.

Martina D. ist empört über die Kosten der Reinigungsfirma und will das nicht einfach so hinnehmen. Sie ruft bei ihrer Rechtsschutzversicherung AUXILIA an. Der Experte am Telefon bespricht gemeinsam mit Martina D. das weitere Vorgehen.

Zunächst soll Martina D. Einsicht in die Belege der Hausverwaltung fordern. Außerdem soll sie Vergleichsangebote für Hausreinigungsleistungen einholen. Die Belege kann Martina D. dann zusammen mit der Nebenkostenabrechnung online prüfen lassen. Dafür arbeitet die KS/AUXILIA mit einem Kooperationspartner zusammen. Dieser hat sich auf die inhaltliche Prüfung von Nebenkostenabrechnungen spezialisiert.

Nach dem Telefonat mit der AUXILIA vereinbart Martina D. einen Termin mit der Hausverwaltung. Eine Woche später kann sie alle Rechnungen einsehen und macht eifrig Fotos davon.

Auch die Vergleichsangebote von anderen Hausreinigungsfirmen hat sie schnell zusammen. Diese sind um einiges günstiger als die Firma, die bei Ihnen aktuell das Haus reinigt.

Als Martina D. schließlich alles zusammengetragen hat, gibt sie die Unterlagen zur Prüfung. Wie sie feststellt, funktioniert das ganz einfach über das Online-Formular auf der Service-Seite der KS/AUXILIA.

Ein Spezialist schickt ihr einige Tage später eine ausführliche Stellungnahme.  Aus seiner Sicht sind die Kosten überhöht und verstoßen gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Der Spezialist teilt Martina D. zudem mit, dass sie die überhöhten Kosten der neuen Reinigungsfirma nicht tragen muss, sondern lediglich die niedrigeren Kosten der Vergleichsangebote.

Dieses Ergebnis teilt sie gleich der Hausverwaltung mit. Sie einigen sich letztendlich auf einen reduzierten Betrag.

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in allen Produkten enthalten, die den Rechtsschutz für Mieter beinhalten.

Der hier eingeschlagene Lösungsweg Nebenkosten-Check gehört zu unserem PremiumService und ist über die Hauptprodukte automatisch eingeschlossen. Dem Versicherungsnehmer entstehen hierfür keine Kosten und der Nebenkosten-Check führt nicht zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitssystem der fallenden SB-Variante.

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