JUR-Life 06/2016

Bits und Bytes umsonst

© AleksandarNakic (istock.com)

Philipp K. betreibt seit einigen Jahren einen Laden für Computer-Elektronik. In seiner Klein­stadt ist er wegen seiner Kompetenz und Hilfsbereitschaft beliebt und gefragt. Die Geschäfte laufen daher auch gut. 
Eines Tages steht sein alter Klassen­kamerad Tim T. in der Tür. Nachdem sie eine Weile geplaudert haben, erklärt Tim T. den Grund seines Besuches.

Er hat ein Startup-Unternehmen gegründet und braucht eine umfangreiche PC-Anlage. Philipp K. soll ihn hierbei beraten.

Philipp K. hört schon das Geld in der Kasse klingeln. Eifrig bespricht er alles mit Tim T. und sie werden sich schnell einig. Er bestellt die Ware und installiert sie kurze Zeit später in den Büro­räumen von Tim T. Da dieser mit seinem Unternehmen erst am Anfang steht, vereinbaren die beiden eine Ratenzahlung. Zuerst läuft auch alles gut. Nach einiger Zeit bleibt jedoch die fällige Rate aus. Philipp K. denkt, es handelt sich um ein Versehen. In einem Telefonat sichert Tim T. die baldige Überweisung zu und entschuldigt sich. Doch die Zahlung bleibt weiterhin aus. In Philipp K. keimt der Verdacht, dass Tim T. entweder nicht zahlen kann oder will. Tim T. streitet zwar alles ab, Geld sieht Philipp K. trotzdem nicht. Daraufhin schickt Philipp K. seinem Kunden eine letzte unmiss­verständliche Mahnung und kündigt die Einschaltung eines Anwalts an. Schließlich hat auch er kein Geld zu verschenken. Wieder geschieht nichts.

Philipp K. beauftragt daraufhin einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Forderung von insgesamt 15.000 EUR. Der Anwalt beantragt einen Mahnbescheid, doch Tim T. legt Widerspruch ein. Da er aber keine rechtlich wirksamen Einwände vorbringen kann, wird er vom Gericht zur Zahlung der 15.000 EUR zuzüglich der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.

Im anschließenden Zwangs­vollstreckungs­verfahren stellt sich heraus, dass Philipp K. die Forderung nur zu einem kleinen Teil realisieren kann. Tim T. hat zu hoch gepokert, sein Startup-Unternehmen kommt nicht in die Gänge. Zu allem Übel bedeutet das auch, dass Philipp K. auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen bleiben wird, obwohl er vor Gericht gewonnen hat. Fast 3.000 EUR zusätzlich zu seinem Verlust­geschäft muss er aufbringen. Doch wenigstens hier gibt es einen Lichtblick. Diese Kosten trägt seine AUXILIA Rechtsschutz­versicherung für ihn.


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