Wenn Engagement im Job zur Kündigung führt

Niklas S. ist seit mehreren Jahren engagiertes Mitglied im Betriebsrat eines mittelständischen Unternehmens. In seiner Funktion als Arbeitnehmervertreter hat er sich in der Vergangenheit immer wieder für faire Arbeitsbedingungen, transparente Kommunikation und die Rechte seiner Kollegen eingesetzt.

Dann die bittere Überraschung: Niklas S. erhält die Kündigung.

Die Kündigung ordentlicher Betriebsratsmitglieder durch den Arbeitgeber ist nicht ohne weiteres möglich. Einer Kündigung muss der Betriebsrat vorher zustimmen. In diesem Fall hat das Gremium die Zustimmung ausdrücklich verweigert, da es die Kündigung als unbegründet ansieht und einen klaren Zusammenhang zur Betriebsratstätigkeit von Niklas S. vermutet.

Der Arbeitgeber lässt nicht locker. Er behauptet, dass die Kündigung nichts mit der Tätigkeit im Betriebsrat zu tun hat, sondern im Zusammenhang mit Verfehlungen von Niklas S. steht.
Daher leitet der Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsgericht ein sogenanntes Zustimmungsersetzungsverfahren ein. Damit kann die Zustimmung des Betriebsrats durch einen richterlichen Beschluss ersetzt werden. So wäre es dem Arbeitgeber möglich, die Kündigung durchzusetzen.

Niklas S. soll zu dem Verfahren als Beigeladener erscheinen. So eine Situation hat er persönlich noch nie erlebt und weiß nicht, wie er sich richtig verhält. Da für ihn viel auf dem Spiel steht, ruft er bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an und bittet um Rat. Der Experte am Telefon empfiehlt Niklas S. dringlich, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Doch das Gericht entscheidet gegen Niklas S., der Arbeitgeber kann die Kündigung ohne Einwilligung des Betriebsrates aussprechen. 

Niklas S. und sein Anwalt geben nicht auf – gemeinsam gehen sie gegen diese Entscheidung vor und gewinnen schließlich das Kündigungsschutzverfahren. Der Anwalt konnte glaubhaft machen, dass die angeblichen Verfehlungen von Niklas S. nur vorgeschoben waren und die Kündigung tatsächlich etwas mit seiner Tätigkeit im Betriebsrat zu tun hat. Der Arbeitgeber muss ihn daher weiterbeschäftigen und ihm die Annahmeverzugslöhne für mehrere Monate der Nichtbeschäftigung zahlen.

Da es sich um ein Arbeitsrechtsverfahren in der 1. Instanz handelt, muss jede Partei seine eigenen Kosten tragen. Die Kosten von Niklas S. belaufen sich allein auf rund 8.000,- €. Diese übernimmt die KS/AUXILIA.

Hintergrund

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