JUR-Life 03/2023

Das 10.000 € teure Foto

Finn R. ist Inhaber einer kleinen Werkstatt, die sich auf die Reparatur von Fahrrädern spezialisiert hat. Vor kurzem konnte er seine erste Mitarbeiterin Hermine M. für einen Minijob einstellen. Hermine M. ist ehemalige Sekretärin und soll Finn R. bei seinen Büroarbeiten unterstützen. Zu Büroarbeiten gehört seiner Meinung nach auch die Arbeit an der kürzlich erstellten Website und dem dort enthaltenen Blog.

Hermine M. ist von den neuen Aufgaben begeistert. Sie stellt regelmäßig neue Inhalte ein, u.a. von den Fahrradausflügen mit ihrem Mann. Für die neue Fahrradsaison legt sich Hermine M. besonders ins Zeug und postet fleißig. Bisher hat sie für den Blog immer eigene Fotos verwendet. Für einen neuen Blog Beitrag nutzt sie aber ein passendes Landschaftsbild aus der Google-Suche.

Ein paar Wochen später bekommt Finn R. einen Brief von einer Anwaltskanzlei. Diese macht die Urheberrechtsansprüche des Fotografen an dem Landschaftsbild geltend. Zusätzlich fordert die Kanzlei die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Schadenersatzzahlung über 10.000,- €.

Finn R. ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA an und fragt um Rat. Dort empfiehlt ihm die Expertin eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei. Bei dieser Kanzlei kann er sich zu seinem Fall beraten lassen, ohne dass der Selbstbehalt in Höhe von 350,- € anfällt.

Die Kanzlei rät Finn R. unter anderem, die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Er würde sich bei dieser Formulierung unverhältnismäßigen Vertragsstrafen für den Fall einer Zuwiderhandlung aussetzen. Zudem ist die Abmahnung nicht korrekt und daher angreifbar.

Durch die Ratschläge der Kanzlei gelingt es Finn R., die Sache schonend aus der Welt zu schaffen. Er zahlt dem Fotografen eine angemessene Entschädigung für die kurzzeitige Nutzung des Bildes und entfernt das Bild von seiner Website.

Hintergrund

Der Fall ist über die Leistungsart Internet-Rechtsschutz in allen Produkten mit Firmen-Bereich der Tarifgeneration 2021 versichert - zum Beispiel im JURAFIRM.

Es werden die Kosten einer Beratung bei einem Urheberrechtsverstoß im Internet bis zu einem Betrag von 500,- € pro Kalenderjahr ohne Abzug der Selbstbeteiligung übernommen.

Weitere Highlights unseres Internet-Rechtsschutzes

  • Beratungs-Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstößen bis 500,- € pro Kalenderjahr
  • Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website
  • Daten-Rechtsschutz
  • Online-Reputations-Schutz – „Rufretter im Internet“
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
  • Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung), soweit Spezial-Straf-Rechtsschutz vereinbart

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